Neues Bestattungsgesetz in RP
Die Urne im Wohnzimmerschrank
- Will man das so zuhause im Schrank haben?
- Foto: Privat WP
- hochgeladen von Wolfgang Pieper
Ich (73) bin Witwer, meine Ehefrau (66) habe ich vor 18 Mon. "üblich" bestattet in einem Urnengrab. Aber ich bin offen und akzeptiere durchaus neue Regelungen bzw. Erlaubnisse wie im neuen Bestattungsgesetz aufgeführt. Mit einer Ausnahme: die häusliche Urnenaufbewahrung (im Schrank oder im Garten). Ich halte das für überzogen, nicht durchdacht und am Ende auch für unwürdig. Man stelle sich nur vor:
1. Bekannte, Verwandte, Freunde, Kollegen, oder gar "Verflossene" möchten die/den Verstorbene/n gerne "am Grab" besuchen (allein) - spontan, an besonderen Tagen, einfach so ... Das geht an einer öffentl. Grabstelle immer, bei einer Urne "zuhause" eher nicht. Da sind die Bewohner gefragt: man kann ja kaum einfach so kommen, muß anfragen und ggf. Termin machen, und wenn sie solche Besuche nicht möchten, können sie das verweigern. Damit nicht ständig jemand (überraschend) kommt, machen sie vielleicht Sammeltermine. Und dann stehen die Kondolenzen im Halbkreis vor der Urne im Wohnzimmer - bei Schnittchen und Likörle? Fürchterlich. Dies dürfte dazu führen, daß sich kaum jemand einen Besuch des/der Verstorbenen traut und lieber wegbleibt. Das aber kann doch nicht im Sinne von einer mitmenschlichen Bestattungskultur sein!
2. Die Urne steht nun also im Schrank im Wohnzimmer. Was für ein Anblick - jeden Tag, jede Woche, monate- und u.U. jahrelang. Und wenn man das nicht mehr will? Weil z.B. eine neue Partnerschaft entsteht: ob der/die neue Lebensgefährte/in diesen tgl. Anblick ertragen möchte, bezweifele ich. Das kann zu ungewollten Auseinadersetzungen bis zur Trennung führen. Lösung: Die Urne wird i.d. Keller verbannt oder irgendwann weggeworfen.
Oder: die Urne im Schrank fällt irgendwann beim Putzen auf den Boden - peng! kaputt! Auch dann bleibt ja nur noch die Entsorgung.
Und im Garten? Auch nicht besser: was wenn Haus/Wohnung/Garten gemietet sind, für die Urne ein Gartenbegräbnis angelegt wurde - und dann später ein Umzug ansteht? Urne ausbuddeln und mitnehmen, denn man kann das ja nicht den Nachmietern hinterlassen --> und schon wird die Urne wieder zu einem Besorgnis: wohin an der neuen Wohnstelle? Also: wegwerfen!
Der Urnenbesitzer wird Eigentümer an einem/r Toten! und kann damit machen was er will - auch entsorgen (in den Müll). Wenn auch lieblos, es wäre offenbar legitim. Das kontrolliert doch niemand. Wer soll sowas verhindern? Dadurch würde der/die Tote zu einem "Gegenstand" ohne Chance auf "Einspruch oder Mitsprache". Weg mit der Urne, weil sie irgendwann lästig wird. Das wäre eine eklatant würdelose Handlung, u.U. auch grundgesetzwidrig (§1 GG), mindestens potthäßlich.
Und allein wegen dieser 2 Überlegungen lehne ich eine Urnen-Aufbewahrung zuhause ab, das dürfte keinesfalls erlaubt sein. Haben unsere Politiker/innen eigentlich nix Besseres zu tun also so einen Unsinn zu verzapfen?
Ich besuche meine verstorbene Frau jede Woche, alle anderen haben diesbzgl. ihre persönl. Freiheiten, ich habe zuhause hier+da Erinnerungsstücke und Fotos plaziert - ich muß nicht ständig auf ihre Urne im Wohnzimmerschrank starren (würde mich wahrscheinlich sogar verstören).
Freundliche Grüße,
Wolfgang Pieper (verwitwet).
Autor:Wolfgang Pieper aus Maxdorf |
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.