Gegen Abzocke im Internet
Was man bei Partnerschaftsbörsen seit Neuestem darf

Ja, es rührt sich etwas in Berlin. Seit Jahren ist man sich in Politik darüber im Klaren, dass es so nicht weiter gehen kann. Mit Partnerbörsen kann man viel Geld verdienen. Dass die Menschen immer einsamer werden, spielt den Firmen in die Hand.
Das eine ist normales Geschäft. Das andere sind jedoch Tricks, mit denen sich noch mehr Geld verdienen lässt auf Kosten der Partnersuchenden. Es geht vor allem um das Kleingedruckte, um das, was z.B. in den AGBs (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) steht. Hier werden wichtige Informationen oft so versteckt oder so geschickt formuliert, dass man bald keine Lust mehr hat, alles zu lesen. Ein Klick in ein Kästchen und schon glaubt man, seine Pflicht getan zu haben. Schon sitzt man eventuell in der Falle. Also Vorsicht: Wichtige Punkte sollten sie immer festhalten, aufschreiben, herauskopieren. Wann war genau der Abschluss des Vertrags? Welche Kündigungstermine gibt es? Wie wird das Geld gezahlt? Kann ich mir das eigentlich leisten? Was passiert, wenn ich, einen Kündigungstermin verpasse? Leider gibt es schwarze Schafe, die einem dann gleich noch für ein oder gar zwei Jahre Geld abbuchen.
Hier nun haben die Politiker in Berlin eine Regelung erlassen. Es geht dabei um die sogenannten „Dauerschuldverhältnisse“, also eben Partnerschaftsbörsen, aber auch Zeitschriftenabos.
Das Neue ist, dass man – jetzt bitte genau aufpassen- wenn man einen Vertrag nach dem 1. März 2022 abschließt, man bei einer verpassten Kündigung trotzdem noch kündigen kann. Dann kommt man bis Ende des Folgemonats aus dem Vertrag. Kündigung immer schriftlich und per Einschreiben. Name, email-Adresse genügen. Eine Bestätigung mit anfordern. Alle Unterlagen aufbewahren. Denn man kann nie sicher sein…
Nun haben die Politiker noch einen draufgesetzt: Ab 1. Juli 2022 gibt es die Pflicht für die Internetanbieter, einen deutlich sichtbaren Punkt (Button) auf der Startseite anzubringen. Da steht dann drauf: „Ich kündige“. Damit entfällt die komplizierte Suche in den AGBs oder in den letzten Winkeln der Internetseiten, bis man diesen Punkt findet.
Wenn sich eine Firma nicht daran hält, macht der Profi einen Ausdruck des Bildschirms (sog. Screen-Shot) und geht damit postwendend zu Polizei. Denn Gesetze müssen schließlich respektiert werden.

Autor:

Hans Poignee aus Ettlingen

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