Abwasser Weinlese Deidesheim
Information für alle Weinbaubetriebe, Kellereien und Brennereien

Foto: pixabay

Deidesheim. Die diesjährige Weinlese ist bereits in vollem Gange. Daher wollen wir die Gelegenheit nutzen und darauf aufmerksam machen, dass die bei der Weinproduktion entstehenden Abwässer, Trub, Trester, Hefe, Heferückstände und sonstiger Schlamm nicht in die Kanalisation eingeleitet werden dürfen.
Die beim Weinbau anfallenden Abwässer und Reinigungswässer sind (vor allem durch die Trubstoffe) um ein vielfaches höher belastet als normales häusliches Abwasser. Die Einleitung dieser Abwässer in die Kanalisation kann negative Folgen für den Reinigungsprozess in der Kläranlage und demzufolge das Gewässer haben.
Die jährlich während der Kampagne und bis zum 2. Abstich anfallenden Belastungsspitzen auf der Kläranlage liegen bis zu 10mal höher als normal. Dadurch entstehen auf der Kläranlage erhebliche Betriebskosten.
Jeder Einleiter ist dazu verpflichtet die Menge und Konzentration der eingeleiteten Schmutzstoffe auf das nach dem Stand der Technik vermeidbare Maß zu begrenzen. Wer entgegen den Bestimmungen der Allgemeinen Entwässerungssatzung Trubstoffe in die Kanalisation einleitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld bestraft werden. Darüber hinaus ist damit zu rechnen, dass Schadenersatz für Schäden an der Kanalisation zu leisten ist.
Wir weisen darauf hin, dass jeder Winzer in einem gewissen Umfang Einfluss darauf nehmen kann, dass die Weinbaugebühren nicht weiter steigen. Je weniger Weinbauabwässer eingeleitet werden, umso geringer sind die laufenden Betriebskosten des Abwasserwerks.
Hier in Kürze nochmals die wichtigsten Maßnahmen zur Vermeidung von stark verschmutzten Weinbauabwässern: 

  1. Sämtliche Rückhaltemaßnahmen müssen stattfinden bevor Wasser zur Reinigung oder für sonstige Zwecke eingesetzt wird.
  2. Bevor Behälter und Maschinen mit Wasser gereinigt werden, sind die Trubreste und Trester weitgehend zu entfernen und fachgerecht zu entsorgen (Verwertung oder Deponierung).
  3. Die am Behälterboden (Fass oder Tank) liegenden Trubstoffe sind sorgfältig in andere Behälter zu überführen und von dort unter Umständen über einen Zwischenbehälter einem geeigneten Filter zuzuführen.
  4. Es ist auf sparsamen Umgang mit Wasser und Reinigungsmitteln zu achten. Das anfallende Abwasser darf nicht verdünnt werden! (Verdünnungsverbot)
Autor:

Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim aus Deidesheim

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