DFB regelt Umgang mit Polizeikosten bei Risikospielen

Der DFB hat einen Grundsatzbeschluss zum Umgang mit möglichen Polizeikosten bei Hochrisikospielen gefasst. | Foto: Anouar Touir
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Fußball. Das Präsidium des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat in seiner Sitzung am 11. September einen Grundsatzbeschluss zum Thema Polizeikosten gefasst. Danach will der Verband Kosten, die ihm per Gebührenbescheid für zusätzliche Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen auferlegt werden, mindestens anteilig an den jeweiligen Heimverein weitergeben.

Hintergrund ist Urteil zu Gebühren bei Hochrisikospielen

Nach DFB-Angaben sieht sich der Verband dazu aufgrund seiner Vermögensbetreuungspflicht grundsätzlich verpflichtet. Auslöser des Beschlusses ist eine Gebührenregelung im Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetz. Sie war Gegenstand eines Rechtsstreits der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH mit dem Land Bremen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass Gebühren im Zusammenhang mit Hochrisikoveranstaltungen grundsätzlich erhoben werden dürfen. Für den Südwesten ist der Beschluss auch deshalb relevant, weil die Landesregierung im Saarland nach DFB-Angaben aktuell eine vergleichbare Regelung plant.

DFB kritisiert Gebührenmodell

DFB-Präsident Bernd Neuendorf erklärte, sollte der DFB Gebührenbescheide für Polizeikosten erhalten, würden die Kosten an die jeweiligen Vereine weitergereicht. Zugleich hält der Verband die Erhebung solcher Gebühren weiter für den falschen Ansatz.

Neuendorf sagte, gemeinsames Ziel von Politik, Polizei, Verbänden und Vereinen müsse es sein, die Sicherheitslage vor Ort zu verbessern und Polizeieinsatzstunden anlässlich von Fußballspielen zu verringern. Beides werde durch eine Gebührenregelung nicht erreicht. Der DFB bevorzuge weiterhin einen kooperativen Ansatz in der Zusammenarbeit mit Politik und Polizei.

Autor:

Anouar Touir aus Ludwigshafen

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