1. FC Saarbrücken lädt zur Mitgliederversammlung ein
- Beim 1. FC Saarbrücken steht die ordentliche Mitgliederversammlung an.
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Saarbrücken. Der 1. FC Saarbrücken e.V. hat seine ordentliche Mitgliederversammlung angekündigt. Sie findet am 15. November in der Saarlandhalle, An der Saarlandhalle 1 in Saarbrücken, statt. Der Einlass beginnt um 15.30 Uhr, die Versammlung um 16.30 Uhr.
Ausweise für Einlasskontrolle erforderlich
Für die Einlass- und Legitimationskontrolle müssen Mitglieder laut Verein einen gültigen Mitgliedsausweis und einen gültigen Personalausweis vorlegen.
Fristen für Anträge
Anträge zur Änderung der Satzung müssen gemäß § 16 Nr. 3 der Satzung innerhalb von zwei Wochen nach der öffentlichen Ankündigung der Mitgliederversammlung eingereicht werden. Sie müssen die bisherige Regelung und die beantragte neue Regelung eindeutig gegenüberstellen, damit die beabsichtigte Änderung klar erkennbar ist.
Sonstige Anträge zur Mitgliederversammlung können bis einschließlich 15. Oktober eingereicht werden. Verfristete Anträge werden nach Vereinsangaben nicht mehr berücksichtigt. Die fristgerecht eingegangenen Anträge sowie die Tagesordnung werden entsprechend den Bestimmungen der Satzung bekannt gegeben. [red]
Autor:Fußball im Südwesten: Vereinsnachrichten & Ergebnisse aus Rheinhessen |