Abschiebungen im Saarland: Auch Afghanen müssen ausreisen
- Der Bund hat den Weg für mehr Abschiebungen nach Afghanistan geebnet. (Symbolbild)
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Saarbrücken. Für ausreisepflichtige Afghanen im Saarland gilt nach Angaben des Innenministeriums, dass sie Deutschland verlassen müssen. Das Ministerium betont, Abschiebungen beschränkten sich nicht nur auf Gefährder oder Straftäter.
Wer vollziehbar ausreisepflichtig ist und nicht freiwillig ausreist, kann demnach auch dann abgeschoben werden, wenn keine Einstufung als Gefährder oder Straftäter vorliegt. Das Ministerium verweist auf ein langes und gründliches rechtsstaatliches Verfahren.
Behörden prüfen jeden Einzelfall
Ob eine aufenthaltsbeendende Maßnahme tatsächlich vollzogen wird, entscheidet laut Ministerium jeweils die zuständige Ausländerbehörde. Dabei werde geprüft, ob Gründe gegen eine Abschiebung sprechen. In die Bewertung flössen persönliche, rechtliche und humanitäre Aspekte ein.
Bis Montag, 30. Juni, wurden nach Ministeriumsangaben in diesem Jahr zwei afghanische Staatsangehörige aus dem Saarland abgeschoben. Im gesamten Vorjahr waren es demnach drei.
Bund lockert Vorgaben für Identifizierung
Hintergrund ist eine Änderung auf Bundesebene. Über das hessische Innenministerium war in den vergangenen Tagen bekanntgeworden, dass bisherige Einschränkungen bei der Vorführung afghanischer Staatsangehöriger zur Identifizierung aufgehoben worden sind. Das soll den Weg für mehr Abschiebungen nach Afghanistan ebnen. dpa/red
Autor:Jens Vollmer aus Kaiserslautern |