Tödliche Attacke bei Zwangsräumung: Welches Urteil erwartet den Angeklagten?
- Der Angeklagte (r) steht mit seinem Verteidiger Dirk Gerlach am Verhandlungstisch im Saal 137 des Landgerichts und verdeckt sein Gesicht mit einem Aktenordner.
- Foto: Laszlo Pinter/dpa
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Saarbrücken. Am Dienstag, 11. August, rückt ein bundesweit beachteter Prozess in den Fokus: Vor dem Landgericht Saarbrücken soll das Urteil nach der tödlichen Attacke auf einen Gerichtsvollzieher bei einer Zwangsräumung fallen.
Die Staatsanwaltschaft hat in ihrem Plädoyer elf Jahre Gefängnis wegen Mordes für den 42 Jahre alten Angeklagten gefordert. Nach Auffassung der Anklage soll er zudem wegen einer psychischen Erkrankung in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden.
Urteil soll am Dienstag fallen
Nach Gerichtsangaben ist die Entscheidung für Dienstag, 11. August, um 9.30 Uhr angekündigt. Der Fall aus Bexbach im Saarpfalz-Kreis hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im November einen 58 Jahre alten Gerichtsvollzieher mit einem Jagdmesser getötet zu haben. Der Mann wollte eine Zwangsräumung vollstrecken. Laut Anklage soll der 42-Jährige mindestens 13 Mal auf Kopf und Oberkörper eingestochen haben.
Staatsanwaltschaft sieht Mordmerkmale erfüllt
Oberstaatsanwältin Sirin Özfirat sieht nach den Zeugenaussagen die Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe als erwiesen an. Kurz vor dem Angriff soll es eine Diskussion zwischen Gerichtsvollzieher und Angeklagtem gegeben haben.
Nach der Tat soll der Angeklagte laut Zeugen gesagt haben: „Der ist doch selbst schuld“. Schon zu Prozessbeginn war zudem von den Ausrufen „Das war Notwehr“ und „Da seid ihr selbst schuld“ die Rede.
Der Angeklagte ließ über seinen Verteidiger erklären, er habe von dem Räumungstermin nichts gewusst. Aus Angst vor Obdachlosigkeit habe er nach einem Messer gegriffen und zugestochen. Es sei weder geplant gewesen noch habe er gewollt, dass die Lage so eskaliert.
Psychische Erkrankung spielt zentrale Rolle
Nach Einschätzung einer Sachverständigen leidet der 42-Jährige an einer schizophrenen Störung mit wahnhaftem Verfolgungserleben. Die Staatsanwaltschaft geht deshalb von verminderter Schuldfähigkeit aus. Zugleich sieht sie auf Grundlage der Gutachten eine hohe Rückfallgefahr.
Deshalb fordert die Anklage neben der Haftstrafe die Unterbringung nach Paragraf 63 des Strafgesetzbuches. Auch die im Prozess geäußerte Entschuldigung des Angeklagten bewertete die Staatsanwaltschaft zurückhaltend.
Nebenklage fordert 13 Jahre, Verteidigung fünf
Die Nebenklage forderte 13 Jahre Gefängnis wegen Mordes und ebenfalls die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Sie geht von einer vorsätzlichen und absichtlichen Tötung aus.
Die Verteidigung sieht dagegen keinen Mord. Rechtsanwalt Dirk Gerlach plädierte auf Totschlag und eine Haftstrafe von fünf Jahren. Auch aus Sicht der Verteidigung ist wegen der schizophrenen Erkrankung eine Unterbringung angezeigt.
Zum Schluss äußerte der Angeklagte erneut Bedauern. Die Witwe des getöteten Gerichtsvollziehers hatte zuvor unter Tränen die Folgen der Tat für ihr Leben geschildert. dpa/red
Autor:Cornelia Bauer aus Speyer |
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