Mord an Gerichtsvollzieher: Angeklagter zu zehn Jahren Haft verurteilt

Der Prozess in Saarbrücken hatte am 20. Mai begonnen. (Archivbild) | Foto: Laszlo Pinter/dpa
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Saarbrücken. Nach der tödlichen Attacke auf einen Gerichtsvollzieher in Bexbach ist der Angeklagte zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Saarbrücken sprach den 42 Jahre alten Deutschen wegen Mordes schuldig und ordnete wegen verminderter Schuldfähigkeit zudem die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Gericht sieht Heimtücke als erfüllt an

Nach Überzeugung des Gerichts erfüllte die Tat das Mordmerkmal der Heimtücke. Der Angeklagte hatte den 58 Jahre alten Gerichtsvollzieher bei einer Zwangsräumung in Bexbach im Saarpfalz-Kreis mit einem Jagdmesser erstochen. Die Tat im November sorgte bundesweit für Entsetzen.

Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Der Mann ließ im Prozess eine schriftliche Einlassung verlesen. Darin erklärte er, von dem Räumungstermin nichts gewusst zu haben. Aus Angst vor Obdachlosigkeit habe er nach einem Messer gegriffen und zugestochen. Er habe die Situation als Bedrohung empfunden und befürchtet, bei den niedrigen Temperaturen zu sterben.

Verteidigung forderte Verurteilung wegen Totschlags

Die Staatsanwaltschaft hatte elf Jahre Haft wegen Mordes verlangt und ebenso die Unterbringung im Maßregelvollzug beantragt. Die Nebenklage sprach sich für 13 Jahre Haft wegen Mordes aus. Die Verteidigung plädierte auf Totschlag und eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren. Auch sie ging wegen einer schizophrenen Erkrankung von verminderter Schuldfähigkeit aus und beantragte die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. dpa/red

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Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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