Lebenslange Haft in Saarbrücken: Mordprozess ohne Leiche

 Der Fall hatte unter anderem für Aufsehen gesorgt, weil die Leiche des Opfers bisher nicht gefunden wurde. (Archivbild) | Foto: Oliver Dietze/dpa
  • Der Fall hatte unter anderem für Aufsehen gesorgt, weil die Leiche des Opfers bisher nicht gefunden wurde. (Archivbild)
  • Foto: Oliver Dietze/dpa
  • hochgeladen von Cornelia Bauer

Saarbrücken. Ein Mordurteil ohne gefundene Leiche rückt einen aufsehenerregenden Fall aus dem Saarland in den Fokus: Das Landgericht Saarbrücken hat einen Mann wegen Mordes an seinem Bekannten zu lebenslanger Haft verurteilt. Zudem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest, wie ein Justizsprecher mitteilte.

Der Fall ist außergewöhnlich, weil die Leiche des Opfers bislang nicht gefunden wurde. Nach Überzeugung des Gerichts tötete der Angeklagte seinen Bekannten im April des Vorjahres und brachte die Leiche an einen unbekannten Ort. Das Gericht geht von einem Mord aus Habgier aus. Der Angeklagte hatte im Prozess wiederholt seine Unschuld beteuert.

Was das Urteil bedeutet

Die lebenslange Haft ist die schwerste Strafe im deutschen Strafrecht. Die zusätzlich festgestellte besondere Schwere der Schuld kann eine Entlassung nach 15 Jahren erschweren. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

  • Das Gericht sah einen Mord als erwiesen an.
  • Die Leiche des Opfers wurde bislang nicht gefunden.
  • Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

Verdacht um Scheinrechnungen

Nach der Anklage wollte der Geschäftsmann mit der Tat verhindern, dass eine mutmaßliche Veruntreuung bei seiner Firma auffliegt. Er soll auf den Namen seines Bekannten 33 Scheinrechnungen ausgestellt haben. Insgesamt ging es laut Anklage um rund 500.000 Euro.

Die Auszahlung der Beträge soll der Angeklagte als Geschäftsführer der Firma veranlasst haben. Das Geld sei jedoch auf sein eigenes Privatkonto geflossen. Als die Firma die Scheinrechnungen entdeckte und das Geld von dem Bekannten zurückforderte, soll dieser den Angeklagten zur Rede gestellt haben.

Staatsanwaltschaft forderte lebenslange Haft

Nach Darstellung der Anklage tötete der Angeklagte den Mann, um frühere Straftaten zu verdecken. Die Staatsanwaltschaft hatte im Prozess lebenslange Haft wegen Mordes gefordert. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig dpa/red

Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

Cornelia Bauer auf Facebook

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

79 folgen diesem Profil
Kommentare sind deaktiviert.

Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Schnappschuss einbetten

Abbrechen

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.