Lebenslange Haft in Saarbrücken: Mordprozess ohne Leiche
- Der Fall hatte unter anderem für Aufsehen gesorgt, weil die Leiche des Opfers bisher nicht gefunden wurde. (Archivbild)
- Foto: Oliver Dietze/dpa
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Saarbrücken. Ein Mordurteil ohne gefundene Leiche rückt einen aufsehenerregenden Fall aus dem Saarland in den Fokus: Das Landgericht Saarbrücken hat einen Mann wegen Mordes an seinem Bekannten zu lebenslanger Haft verurteilt. Zudem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest, wie ein Justizsprecher mitteilte.
Der Fall ist außergewöhnlich, weil die Leiche des Opfers bislang nicht gefunden wurde. Nach Überzeugung des Gerichts tötete der Angeklagte seinen Bekannten im April des Vorjahres und brachte die Leiche an einen unbekannten Ort. Das Gericht geht von einem Mord aus Habgier aus. Der Angeklagte hatte im Prozess wiederholt seine Unschuld beteuert.
Was das Urteil bedeutet
Die lebenslange Haft ist die schwerste Strafe im deutschen Strafrecht. Die zusätzlich festgestellte besondere Schwere der Schuld kann eine Entlassung nach 15 Jahren erschweren. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
- Das Gericht sah einen Mord als erwiesen an.
- Die Leiche des Opfers wurde bislang nicht gefunden.
- Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.
Verdacht um Scheinrechnungen
Nach der Anklage wollte der Geschäftsmann mit der Tat verhindern, dass eine mutmaßliche Veruntreuung bei seiner Firma auffliegt. Er soll auf den Namen seines Bekannten 33 Scheinrechnungen ausgestellt haben. Insgesamt ging es laut Anklage um rund 500.000 Euro.
Die Auszahlung der Beträge soll der Angeklagte als Geschäftsführer der Firma veranlasst haben. Das Geld sei jedoch auf sein eigenes Privatkonto geflossen. Als die Firma die Scheinrechnungen entdeckte und das Geld von dem Bekannten zurückforderte, soll dieser den Angeklagten zur Rede gestellt haben.
Staatsanwaltschaft forderte lebenslange Haft
Nach Darstellung der Anklage tötete der Angeklagte den Mann, um frühere Straftaten zu verdecken. Die Staatsanwaltschaft hatte im Prozess lebenslange Haft wegen Mordes gefordert. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig dpa/red
Autor:Cornelia Bauer aus Speyer |
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