Gutachten im Mordprozess in Saarbrücken: Urteil rückt näher
- Der Angeklagte hatte gesagt, er habe aus Angst vor Obdachlosigkeit zugestochen. (Archivbild)
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Saarbrücken. Im Prozess um einen getöteten Gerichtsvollzieher im Saarland rückt eine Entscheidung näher. Vor dem Landgericht Saarbrücken wird am Freitag, 12. Juni um 9 Uhr ein psychiatrisches Gutachten zum Angeklagten erwartet.
Nach Angaben des Gerichts soll eine Sachverständige zur möglichen psychischen Erkrankung des 42 Jahre alten Deutschen aussagen. Anschließend könnten bereits die Plädoyers der Prozessbeteiligten folgen. Das Verfahren befindet sich damit auf der Zielgeraden.
Angeklagter soll Gerichtsvollzieher erstochen haben
Der Mann steht seit Dienstag, 20. Mai wegen Mordes vor Gericht. Laut Anklage soll er im November einen 58 Jahre alten Gerichtsvollzieher in Bexbach im Saarpfalz Kreis mit einem Jagdmesser getötet haben. Der Beamte wollte dort eine Zwangsräumung vollstrecken.
Psychische Erkrankung im Mittelpunkt des Gutachtens
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte zur Tatzeit an einer krankhaften Störung aus dem schizophrenen Formenkreis litt. Der Mann ist derzeit vorläufig in einer forensisch psychiatrischen Klinik untergebracht.
Über seine Verteidigung ließ er vor Gericht erklären, er habe aus Angst vor Obdachlosigkeit zugestochen. Welche Rolle eine mögliche psychische Erkrankung für das Urteil spielt, könnte das Gutachten der Sachverständigen klären. dpa/red
Autor:Cornelia Bauer aus Speyer |
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