„Aus Angst vor Obdachlosigkeit griff ich zum Messer“: Angeklagter bricht sein Schweigen

Der Angeklagte wird von Justizvollzugsbeamten in den Saal 38 des Landgerichts Saarbrücken geführt. | Foto: Laszlo Pinter/dpa
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Saarbrücken. Im Prozess um den tödlichen Angriff auf einen Gerichtsvollzieher in Bexbach hat sich der Angeklagte erstmals selbst zur Tat geäußert. Der 42 Jahre alte Mann erklärte vor dem Landgericht Saarbrücken, aus Angst vor Obdachlosigkeit ein Messer ergriffen und zugestochen zu haben.

Über seinen Verteidiger ließ der Deutsche eine Erklärung verlesen. „Aus Angst vor der Obdachlosigkeit griff ich nach einem Messer und stach zu.“ Die Eskalation sei nicht geplant gewesen. „Ich wollte nicht, dass es so endet.“

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann Mord vor. Laut Anklage soll er im November 2025 einen 58 Jahre alten Gerichtsvollzieher in Bexbach im Saarpfalz Kreis mit einem Jagdmesser getötet haben. Der Beamte wollte eine Zwangsräumung vollstrecken. Nach Angaben der Anklage soll der Angeklagte mindestens 13 Mal auf Kopf und Oberkörper des Opfers eingestochen haben.

„Alles nur noch wie in einem Film“

In seiner Erklärung schilderte der Angeklagte den Morgen der Tat. Gegen 8.25 Uhr habe der Gerichtsvollzieher an seiner Haustür geklingelt und erklärt, dass die Wohnung geräumt werde. Zu diesem Zeitpunkt habe es nachts deutlich unter null Grad gehabt. Am Tag seien höchstens etwa 6 Grad erreicht worden.

Der Gerichtsvollzieher habe ihn anschließend gegen seinen Willen zurück in die Diele gedrängt. „Ich wollte das nicht.“ Danach sei in seinem Kopf „alles nur noch wie in einem Film“ abgelaufen. Er habe nach einem Messer gegriffen und zugestochen.

Nach Angaben des Angeklagten waren weder das Messer noch eine in der Wohnung gefundene Armbrust für eine Tat beschafft worden. Außerdem habe er von dem Räumungstermin nichts gewusst. In der Erklärung ließ er den Angehörigen des Opfers sein Mitgefühl ausrichten. „Es tut mir leid.“

Verteidigung sieht Totschlag

Der Verteidiger erklärte nach der Verlesung, sein Mandant werde darüber hinaus keine Fragen beantworten. Bereits zum Auftakt des Verfahrens hatte die Verteidigung betont, dass die Tat nicht bestritten werde. Juristisch sehe man jedoch keinen Mord, sondern Totschlag.

Die Staatsanwaltschaft bewertet die Tat anders. Sie geht davon aus, dass der Angeklagte heimtückisch und grausam gehandelt habe. Das Opfer sei arglos und wehrlos gewesen.

Hinweise auf psychische Erkrankung

Nach Einschätzung der Anklage könnte der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat an einer krankhaften Störung aus dem schizophrenen Formenkreis gelitten haben. Deshalb könnte seine Schuldfähigkeit vermindert gewesen sein.

Der 42-Jährige ist derzeit vorläufig in einer forensisch psychiatrischen Klinik in Merzig untergebracht. Am zweiten Verhandlungstag wurden mehrere Zeugen gehört, darunter der Hausmeister des Gebäudes sowie zwei Mitarbeiterinnen, die sich während der Tat im Haus aufhielten.

Die Tat hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst. Weitere Prozesstermine sind bis Donnerstag, 21. August, geplant. Die Verhandlung wird am Donnerstag, 29. Mai, um 9 Uhr fortgesetzt. dpa/red

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Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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