Anwendung des „spanischen Modells“: Fußfessel nach Gewalturteil

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Saarland. Nach einem Urteil wegen häuslicher Gewalt wurde erstmals die elektronische Aufenthaltsüberwachung polizeirechtlich angeordnet. Im Saarland ist erstmals die elektronische Aufenthaltsüberwachung nach dem sogenannten „spanischen Modell“ umgesetzt worden. Nach dem Abschluss eines Strafverfahrens wegen häuslicher Gewalt gestern, ordneten die Behörden unmittelbar im Anschluss eine polizeirechtliche Maßnahme zum Schutz des Opfers an.

Der Täter wurde noch im Gerichtsgebäude mit einer elektronischen Fußfessel ausgestattet. Zuvor hatte das Amtsgericht Saarbrücken eine Bewährungsstrafe verhängt und ein Kontakt- und Annäherungsverbot gegenüber der ehemaligen Partnerin sowie den gemeinsamen Kindern ausgesprochen. Ergänzend erhielt das Opfer ein Mobilgerät, das im Alarmfall eine sofortige polizeiliche Reaktion ermöglicht.

Der jetzt erstmals angewandte Ansatz geht bewusst über eine reine Überwachung des Täters hinaus und setzt zusätzlich auf aktive Schutzmechanismen für Betroffene. Damit wird ein umfassendes Sicherheitskonzept umgesetzt, das sowohl Kontrolle als auch konkrete Hilfe verbindet.

Innenminister Reinhold Jost: „Diese Maßnahme steht für mehr Sicherheit und ein konsequentes Eintreten für den Schutz von Betroffenen. Wer gegen Recht und Gesetz verstößt, muss spüren, dass der Staat handelt und nicht wegschaut.“

Zum spanischen Modell:

Es ermöglicht die elektronische Überwachung von Gefährdern auch nach Abschluss eines Strafverfahrens, wenn weiterhin eine konkrete Gefahr besteht. Ziel ist es, Opfer dauerhaft zu schützen und erneute Gewalt zu verhindern.

Autor:

Anja Stemler aus Kusel-Altenglan

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