Strafverfahren nach Handyvideo von hilfloser Person: Polizei ermittelt
- Während eines medizinischen Notfalls filmte ein Mann eine hilflose Person und Rettungskräfte. Die Polizei leitete ein Strafverfahren wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs ein.
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Mainz. Am Freitag, 10. April, kam es gegen 13.15 Uhr in der Göttelmannstraße zu einem medizinischen Notfall, bei dem eine Person mit Verdacht auf einen Herzinfarkt zusammenbrach.
Während Rettungskräfte die medizinische Erstversorgung durchführten, begab sich ein unbeteiligter Mann in unmittelbare Nähe des Einsatzes und filmte mit seinem Smartphone. Er nahm dabei sowohl die Helfer als auch die betroffene Person auf, die sich sichtbar in einer hilflosen Lage befand. Mehrere Zeugen bemerkten das Verhalten, sprachen den Mann an und forderten ihn auf, das Filmen zu unterlassen. Es entwickelte sich eine verbale Auseinandersetzung.
Eine hinzugezogene Streifenwagenbesatzung konnte mit Einverständnis des Mannes die Videoaufnahmen auf dessen Smartphone einsehen. Auf dem Material war die betroffene Person eindeutig identifizierbar, während sie von den Rettungskräften versorgt wurde. Wie das Polizeipräsidium Mainz berichtet, wurde gegen den Mann ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Es besteht der Anfangsverdacht einer Straftat nach § 201a Strafgesetzbuch. Bereits das Anfertigen von Bildaufnahmen hilfloser Personen ist strafbar.
Autor:Ralf Vester aus Kaiserslautern |