Stadt Heidelberg kündigt Änderung an: Das müssen Autofahrer wissen

Auf Parkplätzen und am Fahrbahnrand gelten klare Regeln zur Fahrtrichtung beim Abstellen von Autos. | Foto: ako-photography/stock.adobe.com
  • Auf Parkplätzen und am Fahrbahnrand gelten klare Regeln zur Fahrtrichtung beim Abstellen von Autos.
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Heidelberg. Wer in Heidelberg sein Auto entgegen der Fahrtrichtung abstellt, muss ab Freitag, 1. Januar 2027, mit einem Verwarnungsgeld rechnen. Die Stadt führt die Ahndung dann im gesamten Stadtgebiet ein.

Bis dahin verteilt der städtische Gemeindevollzugsdienst bei Kontrollen zunächst Hinweiszettel ohne Verwarnung. Wie die Stadt Heidelberg mitteilt, sollen Verkehrsteilnehmende so frühzeitig auf die neue Praxis aufmerksam werden.

Die Straßenverkehrs-Ordnung schreibt grundsätzlich vor, zum Parken den rechten Seitenstreifen oder den rechten Fahrbahnrand zu nutzen. Auch beim Halten gilt grundsätzlich die rechte Fahrspur. In Einbahnstraßen ist das Parken auch auf der linken Straßenseite erlaubt.

Warum die Stadt jetzt eingreift

Die Verkehrsüberwachung beobachtet nach Angaben der Stadt seit einigen Jahren wieder häufiger Fahrzeuge, die entgegen der Fahrtrichtung parken. Das betrifft nicht nur einzelne Straßen, sondern das gesamte Stadtgebiet.

Der Gemeindevollzugsdienst sieht dabei auch kritische Verkehrssituationen. Sie können vor allem beim Ausparken und beim anschließenden Einscheren in den fließenden Verkehr entstehen.

Bislang ahndete Heidelberg dieses Verhalten in der Regel nicht, wenn keine weiteren Parkverstöße vorlagen. Diese Praxis gibt die Stadt nun auf. Ab 1. Januar kostet ein einfacher Verstoß gegen Paragraf 12 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Ordnung 15 Euro.

Bei Fragen erreicht man die Stadt Heidelberg unter 06221 58-10580 oder per E-Mail an stadt@heidelberg.de.

Autor:

Charlotte Basaric-Steinhübl aus Ludwigshafen

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