Hundesteuer in Heidelberg: Stadt erinnert an Nachweis für Steuerbefreiung

Wer für den ersten Hund eine Steuerbefreiung nutzen will, muss den gültigen Heidelberg-Pass rechtzeitig vorlegen. | Foto: Radek Havlicek/stock.adobe.com
  • Wer für den ersten Hund eine Steuerbefreiung nutzen will, muss den gültigen Heidelberg-Pass rechtzeitig vorlegen.
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Heidelberg. Wer in Heidelberg einen Heidelberg-Pass oder Heidelberg-Pass+ hat und für den ersten Hund keine Steuer zahlen will, muss den gültigen Nachweis rechtzeitig vorlegen. Daran erinnert die Stadt jetzt mit Blick auf die Befreiung im Jahr 2027.

Der Pass muss bis ins Jahr 2027 gültig sein und bis Anfang November vorliegen. Ohne Nachweis erhebt die Stadt für den Hund die reguläre Hundesteuer.

Für gefährliche Hunde oder Kampfhunde gibt es keine Steuerbefreiung. Wie die Stadt Heidelberg mitteilt, nimmt das Kämmereiamt den Nachweis in der Abteilung Kasse und Steuern in der Poststraße 50 entgegen.

So können Halter den Nachweis einreichen

Der Nachweis kann vor Ort, per Post oder per E-Mail eingereicht werden. Die E-Mail-Adresse lautet kasse-steuern@heidelberg.de.

Wer den Pass persönlich vorlegt, kann das montags bis donnerstags von 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 15.30 Uhr erledigen. Freitags ist die Stelle von 8 bis 12 Uhr geöffnet.

Allgemeine Fragen beantwortet die Stadt Heidelberg unter 06221 58-10580 oder per E-Mail an stadt@heidelberg.de.

Autor:

Charlotte Basaric-Steinhübl aus Ludwigshafen

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