Heidelberg stoppt längere Gastro-Öffnungszeiten in der Altstadt
- Geänderte Öffnungszeiten in der Heidelberger Altstadt betreffen die Gastronomie in mehreren Nächten bis Dezember. / Geschlossen Symbolbild
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Heidelberg. In der Altstadt gibt es in diesem Jahr keine weiteren Ausnahmetage mit längeren Öffnungszeiten für die Gastronomie. Die Stadt Heidelberg hebt die noch geplanten Sperrzeitverkürzungen ab Freitag, 2. Oktober, wieder auf.
Damit bleibt es nach Angaben der Stadtverwaltung bei den bereits umgesetzten fünf Terminen. Weitere verlängerte Öffnungszeiten ab Samstag, 10. Oktober, wird es nicht mehr geben.
Die Stadt reagiert damit auf einen frist- und formgerecht eingelegten Widerspruch gegen die Allgemeinverfügung vom Dienstag, 7. Juli. Nach erneuter Prüfung der Recht- und Zweckmäßigkeit hält Heidelberg an den geplanten Veranstaltungen mit verkürzten Sperrzeiten nicht mehr fest.
Fünf geplante Termine entfallen
Betroffen sind die bislang noch vorgesehenen verlängerten Öffnungszeiten in den Nächten vom 10. auf 11. Oktober, vom 31. Oktober auf 1. November, vom 28. auf 29. November, vom 5. auf 6. Dezember und vom 23. auf 24. Dezember. Eine am Freitag, 2. Oktober, veröffentlichte Allgemeinverfügung hebt diese Termine auf.
Die Stadt begründet die Entscheidung mit einer neuen Abwägung öffentlicher und privater Interessen. Dabei spielten vor allem der Schutz der Nachtruhe für die Anwohnerschaft und die wirtschaftlichen Interessen der betroffenen Gastronomiebetriebe eine Rolle.
Nach Angaben der Stadt ist die Entscheidung auch Ergebnis interner Abstimmungen und mehrerer Gespräche mit der IdAH, dem Interessenverband der Altstadt-Gastronomen Heidelberg e. V. Die Verwaltung will den bisherigen Austausch mit allen Beteiligten fortsetzen und weiter an einer nachhaltigen Befriedung der Lärmsituation in der Altstadt arbeiten.
Für einen Teil der Heidelberger Kernaltstadt gilt seit Freitag, 17. April, nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim eine neue Sperrzeitenverordnung mit strengeren Sperrzeiten als zuvor. Die daraufhin erlassene Allgemeinverfügung für zehn festgelegte Tage im Jahr war am Freitag, 10. Juli, in Kraft getreten.
Die Stadt verweist darauf, dass der Verwaltungsgerichtshof ausdrücklich die Möglichkeit eröffnet hat, für bestimmte Tage im Jahr oder anlässlich besonderer Ereignisse eine abweichende Sperrzeitenregelung festzulegen. Für dieses Jahr nutzt Heidelberg diese Möglichkeit über die bereits umgesetzten fünf Termine hinaus nun aber nicht mehr.
Bei Fragen ist die Stadt Heidelberg erreichbar unter 06221 58-10580 oder per E-Mail an stadt@heidelberg.de.
Autor:Charlotte Basaric-Steinhübl aus Ludwigshafen |