Urteil nach Alkohol-Tod bei Heidelberg verschoben

Vier Jugendliche sollen im Rhein-Neckar-Kreis einen 27-Jährigen zum Konsum einer tödlichen Alkoholmenge veranlasst haben. (Symbolbild) | Foto: Stephan Jansen/dpa
  • Vier Jugendliche sollen im Rhein-Neckar-Kreis einen 27-Jährigen zum Konsum einer tödlichen Alkoholmenge veranlasst haben. (Symbolbild)
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Heidelberg. Im Prozess um den Tod eines 27 Jahre alten Mannes nach massivem Alkoholkonsum verzögert sich die Entscheidung des Gerichts. Das Landgericht Heidelberg will das Urteil gegen vier Jugendliche nun voraussichtlich am Mittwoch, 20. Mai, verkünden.

Eigentlich war die Entscheidung bereits für Dienstag, 19. Mai, erwartet worden. Eine Gerichtssprecherin bestätigte jedoch die Verschiebung. Angaben zu den Plädoyers machte das Gericht zunächst nicht.

Nach Angaben der Anklage starb der Mann im Oktober drei Tage nach einem Treffen mit den Jugendlichen an den Folgen einer Alkoholvergiftung. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten Körperverletzung mit Todesfolge vor.

Die damals 15 und 16 Jahre alten Jugendlichen und das Opfer kannten sich laut Gericht bereits vor der Tat. Sie sollen sich in der Wohnung eines Angeklagten in Eberbach im Rhein Neckar Kreis getroffen haben. Dort sollen sie den 27-Jährigen dazu gebracht haben, große Mengen hochprozentigen Alkohol zu trinken. Angaben zu Art und Menge machte das Gericht nicht.

Notruf erst nach mehreren Stunden

Nach dem Alkoholkonsum soll der Mann mehrere Stunden bewusstlos gewesen sein. Erst danach habe einer der Jugendlichen den Notruf gewählt. Rettungskräfte brachten den 27-Jährigen in ein Krankenhaus. Dort starb er drei Tage später.

Die Blutalkoholkonzentration des Mannes lag laut Gericht bei 4,03 Promille. Nach Angaben des ADAC kann eine Alkoholvergiftung bereits ab etwa drei Promille lebensbedrohlich sein.

Weil die Angeklagten zur Tatzeit minderjährig waren, fand der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Den heute 16 und 17 Jahre alten Jugendlichen droht im Falle einer Verurteilung eine Haftstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren. Zu Beginn des Verfahrens hatte die Kammer 14 Zeugen und zwei Sachverständige geladen. Darunter ein psychiatrischer Gutachter und ein Rechtsmediziner. dpa/red

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Cornelia Bauer aus Speyer

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