Öffentliche Stellplätze Ruppertsberg
Parken im öffentlichen Straßenraum

Symbolbild | Foto: pixabay

Ruppertsberg. Die Nutzung des öffentlichen Straßenraumes ist umfänglich durch Rechtsverordnungen im Hinblick auf ausgleichende Interessen aller Anwohner und Besucher geregelt. So ist dem Anwohner etwa ausreichend Breite für die Grundstückszufahrt vorzuhalten, 2-3maliges Rangieren ist aber lt. aktuellen Gerichturteilen zumutbar! Klar, Kurvenradien und ausreichende Breite für Rettungsfahrzeuge (mind. 3,05 m) sind immer einzuhalten! Die öffentlichen Straßenflächen vor dem Grundstück stehen natürlich allen Verkehrsteilnehmern zur Verfügung, sie gehören einfach nicht zum eigenen Grundstück! Aber auch Gewerbetreibende haben keinen Anspruch, eine dauerhafte Reservierung für sich oder Kunden durch eigenmächtige Beschilderung vorzunehmen! Nebenbei, gerade diese sollten die Auswirkungen ihres Betriebes auf die Umgebung reflektieren und um Einhaltung der Vorgaben von Landesbauordnung und Stellplatzverordnung bemüht sein, das Langzeitparken ihrer eher größeren Fahrzeuge kann auch schon mal nachvollziehbar zu Unverständnis führen. Sicher darf jeder aber auch wiederum Verständnis erwarten, etwa zum Be- und Entladen, aber auch dabei empfiehlt sich ein freundlicher Umgang! Eine dauerhafte Verwendung von Verkehrszeichen der STVO zur „Stellplatzsicherung“ steht prinzipiell niemandem zu, sondern ist immer mit dem Ordnungsamt abzustimmen. Nicht genehmigt kann dies als Ordnungswidrigkeit wegen Eingriffs in den Straßenverkehr geahndet werden! Auch das dauerhafte Zweckentfremden von nachzuweisenden Stellplätze, welche Bestandteil der Baugenehmigung waren, ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Forderung der Genehmigung ist natürlich die dauerhafte Befahrbarkeit dieser Fläche. Und natürlich ist auch die Gemeinde nicht zur Bereitstellung von Parkflächen in unbegrenzter Anzahl verpflichtet, sondern jeder Autobesitzer sollte vor dem Kauf wissen, wohin mit der Kiste! Man stellt ja auch den Schrank mit den Winterklamotten im Sommer nicht einfach raus auf die Straße! Das ist was Anderes? Nee, hat nur keinen Motor! Man muss auch nicht morgens sein Auto vor’s Haus fahren, nur um den Stellplatz zu sichern! Hm, den hatte man doch über Nacht schon auf dem Grundstück? Komische Logik! Es braucht also nicht viel Nachdenken, es gibt viele Möglichkeiten, sich gegenseitig nicht zu ärgern!
Heiner Weisbrodt, Ortsbürgermeister

Autor:

Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim aus Deidesheim

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