Tempo-30-Zonen Schönenberg-Kübelberg
Runter vom Gas

Schönenberg-Kübelberg. Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Ortsgemeinde Schönenberg-Kübelberg,
der Ortsgemeinderat hat den Beschluss gefasst, in sämtlichen Nebenstraßen der Ortsgemeinde Schönenberg-Kübelberg Tempo-30 Zonen einzurichten.
Nun kann ich Ihnen mitteilen, dass wir uns in den letzten Zügen befinden und – sobald es die Witterung zulässt – nach und nach in allen Seitenstraßen die Tempo-30 Zonen eingerichtet werden.
Gerne möchte ich Sie aber nun auch auf die wesentlichen Vorteile, warum der Ortsgemeinderat sich zur Errichtung der Tempo-30 Zonen entschieden hat und die Änderungen, welche mit der Einrichtung solcher Zonen einhergehen, aufmerksam machen:

  • Die Tempo-30 Zonen werden eingerichtet, da der fließende Verkehr in erhöhtem Maße Rücksicht auf die übrigen Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Radfahrer, Kinder) und Anwohner nehmen soll. Aus diesem Grund wird die Geschwindigkeit auf ein niedrigeres Niveau beschränkt.
  • Weniger Schadstoffausstoß und weniger Lärmbelästigung 
  • Generell gilt in Tempo-30 Zonen rechts-vor-links. Bedeutet, sämtliche vorhandene Vorfahrtsbeschilderung wird entfernt. Dies erfordert - besonders in der ersten Zeit- mehr Achtsamkeit im Straßenverkehr, da Sie dann an bestimmten Stellen, wo Sie vorher Vorfahrt hatten, nun keine mehr haben 
  • beispielsweise in Sand entlang der Rubenstraße oder auch in Schmittweiler entlang der Höcherbergstraße. 
  • Die Vorfahrtregeln auf und von den Straßen des überörtlichen Verkehrs (hier die Saarbrücker Straße, Glanstraße, Sander Straße und Miesauer Straße gelten jedoch weiterhin, diese Vorfahrtsbeschilderung wird nicht entfernt. 
  • In Gewerbe- und Industriegebieten soll die Umsetzung einer Tempo-30 Zone keine Anwendung finden. Dementsprechend gelten im Gewerbegebiet (Am Kübelberg und MiniTec-Allee) weiterhin die derzeitigen Verkehrsregeln. 
  • Eine wesentliche Änderung, die von der rechts-vor-links Regelung trotz der Tempo-30 Zone nicht betroffen ist, gibt es in der Bahnhofstraße und in der Bruchstraße. Um den Schwerlastverkehr von und zu der Bruchstraße (Anlieferung Gewerbetreibende u. ä.) so schnell wie möglich, wieder aus dem Wohngebiet zu führen, bleiben die Bahnhofstraße und die Bruchstraße Vorfahrtsstraßen. Im Kreuzungsbereich der beiden Straßen wird eine „abknickende Vorfahrt“ errichtet. Zur Verdeutlichung haben wir Ihnen zwei Pläne beigefügt.

Der Ortsbürgermeister
Thomas Wolf

Autor:

Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal aus Wochenblatt Oberes Glantal

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