Kammerjäger entfernt 500 Grillen aus Trierer Dom [Update]

Rund 500 Mittelmeergrillen wurden laut Polizei im Trierer Dom freigelassen. Gegen einen 72-Jährigen wird wegen des Verdachts der Störung der Religionsausübung ermittelt. | Foto: Symbolfoto Fokasu Art/stock.adobe.com
  • Rund 500 Mittelmeergrillen wurden laut Polizei im Trierer Dom freigelassen. Gegen einen 72-Jährigen wird wegen des Verdachts der Störung der Religionsausübung ermittelt.
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Update. Am Mittwoch, 14. Oktober, setzte ein Mann im Trierer Dom Insekten aus, die anschließend lautstark zirpten. Teile des Doms mussten deshalb vorübergehend gesperrt werden.

Eine Zeugin hatte den Mann am Mittwochnachmittag beobachtet. Bei einer anschließenden Kontrolle führte er eine Kiste mit sich. Darauf stand: „Mittelmeergrillen, 500 Stück, Einzelfutter.“ Wie die Polizeidirektion Trier berichtet, ging die Polizei wegen dieser Aufschrift zunächst von 500 ausgesetzten Tieren aus.

Der Hausmeister der Hohen Domkirche entfernte die Grillen selbstständig. Entgegen der ersten Information war kein Kammerjäger nötig. Nach rund einer Stunde war der Einsatz beendet und der gesperrte Bereich konnte wieder freigegeben werden. Der Hausmeister zählte etwa 50 Tiere. Wie viele Grillen tatsächlich im Dom ausgesetzt wurden, ist weiterhin unklar.

Trier. Am Mittwoch, 14. Oktober, haben rund 500 Mittelmeergrillen kurz nach 13 Uhr im Bereich der Heilig-Rock-Kapelle im Trierer Dom ein lautes Zirpkonzert ausgelöst. Eine Zeugin beobachtete nach Angaben der Polizeidirektion Trier, wie ein 72 Jahre alter Mann die Tiere aus einem Karton freiließ und anschließend den Dom verließ.

Die Zeugin folgte dem Mann, verständigte die Polizei und gab sich bei einer Kontrolle am Rindertanzplatz als Hinweisgeberin zu erkennen. Der Tatverdächtige hatte nach Polizeiangaben den leeren beziehungsweise betroffenen Futtertier-Karton bei sich. Auf dem Karton stand: „Mittelmeergrillen, 500 Stück, Einzelfutter“.

Gegen den 72-jährigen Trierer wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Störung der Religionsausübung nach § 167 StGB eingeleitet. Zu einem möglichen Motiv machte der Mann bislang keine Angaben. Im Höchstmaß drohen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

Das Bistum Trier sperrte die betroffenen Bereiche des Doms und beauftragte einen Kammerjäger mit dem Entfernen der Insekten. Wie lange die Bekämpfungsmaßnahmen dauern und welchen Umfang sie haben, ist derzeit nicht bekannt.

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Autor:

Anja Stemler aus Kusel-Altenglan

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