Fußfesseln in Mainz: Weißer Ring fordert breiteren Einsatz
- Die elektronische kann unter anderem dafür genutzt werden, Opfer von häuslicher Gewalt besser zu schützen. (Symbolfoto)
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Mainz. Für Betroffene häuslicher Gewalt könnten elektronische Fußfesseln künftig einen besseren Schutz vor erneutem Kontakt mit dem Täter bieten. Der Weiße Ring fordert deshalb einen deutlich breiteren Einsatz der Technik und verweist auf Erfahrungen aus Spanien.
Die Reform des Gewaltschutzgesetzes soll im Sommer 2027 in Kraft treten. Sie ermöglicht es, elektronische Fußfesseln im Gewaltschutzverfahren einzusetzen. Nach Einschätzung des Weißen Rings reichen die bislang erwarteten Zahlen jedoch nicht aus, um spürbar mehr Schutz zu erreichen.
Nur wenige hundert Fälle erwartet
Der Ehrenvorsitzende des Weißen Rings, Patrick Liesching, rechnet nach den bisherigen politischen Planungen mit 200 bis 300 Personen im neuen Verfahren. In Spanien seien dauerhaft etwa 4.500 Männer in einem Fußfessel-Programm, obwohl das Land weniger Einwohner habe.
Liesching befürchtet, dass ein zu kleiner Start in Deutschland den Nutzen der Maßnahme verzerren könnte. Die Fußfessel müsse ab 2027 wirksam und nicht nur in wenigen hundert Fällen eingesetzt werden, sagte er der Deutschen Presse-Agentur.
Wann Fußfesseln bereits möglich sind
Elektronische Fußfesseln können in Deutschland schon heute unter bestimmten Voraussetzungen angeordnet werden. Dazu zählen:
- Regelungen nach Polizeigesetzen der Länder
- die Führungsaufsicht nach vollständig verbüßter Haft oder nach Sicherungsverwahrung bei erheblicher Rückfallgefahr
- richterliche Anordnungen zur Terrorabwehr
- räumliche Beschränkungen oder Kontaktverbote bei ausreisepflichtigen oder ausgewiesenen Ausländern, von denen eine erhebliche Gefahr ausgeht
Zum Stichtag 31. Juli 2026 wurden bundesweit 150 Menschen elektronisch überwacht. Nach Angaben des hessischen Justizministeriums entfielen 124 Fälle auf die strafrechtliche Führungsaufsicht, 24 auf Polizeigesetze der Länder und zwei auf das Aufenthaltsgesetz.
Spanien als Vorbild für den Opferschutz
Der Weiße Ring verweist auf Spanien, wo elektronische Fußfesseln landesweit seit 15 Jahren eingesetzt werden. Liesching sagte, die Zahl der Femizide sei kurz nach der Einführung um 25 Prozent gesunken. Eine Staatsanwältin aus Madrid habe ihm zudem berichtet, dass bislang keine Frau getötet worden sei, die an dem dortigen Fußfessel-Programm teilgenommen habe.
Nach Auffassung des Verbands braucht Deutschland dafür weitergehende rechtliche Möglichkeiten. In Spanien könnten spezialisierte Gerichte Fußfesseln sowohl in Zivil- als auch in Strafverfahren anordnen. Liesching fordert, dass auch Strafgerichte in Deutschland diese Kompetenz erhalten.
Die technische Überwachung erfolgt in Deutschland zentral durch die Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder in der Justizvollzugsanstalt Weiterstadt in Hessen. Wegen der erwarteten zusätzlichen Fälle nach der Reform soll die Stelle mehr Personal erhalten. Das Bundesjustizministerium äußerte sich auf Anfrage nicht zu der Forderung des Weißen Rings. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hatte vor der Reform erklärt, Spanien sei beim Gewaltschutz weiter als Deutschland. Zugleich betonte sie, dass die Fußfessel nur ein Baustein zur Vermeidung häuslicher Gewalt sein könne. [dpa/red]
Autor:dpa content aus Ludwigshafen |