Erdbeben-Schäden absichern: Welche Versicherung zahlt

Nur selten richtet ein Erdbeben in Deutschland Schaden an, wie so ein Riss in der Hauswand. | Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa/dpa-mag
  • Nur selten richtet ein Erdbeben in Deutschland Schaden an, wie so ein Riss in der Hauswand.
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Erdbeben-Versicherung. Bei Schäden am Haus, Hausrat oder Auto zahlt meist nur eine Police mit Elementarschutz oder eine Vollkasko, die seltene Naturgefahren einschließt. Das ist für Eigentümer, Mieter und Autofahrer wichtig, weil klassische Wohngebäude- und Hausratversicherungen Erdbebenschäden in der Regel nicht automatisch übernehmen. Nach dem leichten Beben am Donnerstag, 10. September, an der Grenze zwischen Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz sind größere Schäden nach derzeitigem Stand ausgeblieben.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft ordnet ein, welche Verträge im Ernstfall entscheidend sind. Für Betroffene macht der Unterschied aus, ob ein Schaden ersetzt wird oder ob die Kosten selbst getragen werden müssen.

Wohngebäude brauchen meist zusätzlichen Elementarschutz

Risse im Mauerwerk, gesprungene Fenster oder beschädigte Dächer sind typische Gebäudeschäden nach einem Erdbeben. Die klassische Wohngebäudeversicherung kommt dafür nach Angaben des GDV in der Regel nicht auf. Entscheidend ist, ob eine Elementarschadenversicherung zusätzlich vereinbart wurde.

Dieser Schutz lässt sich häufig als Baustein zur Wohngebäudeversicherung hinzubuchen. Alternativ gibt es reine Erdbebenversicherungen. Sie decken dann aber keine anderen Elementargefahren ab, etwa Starkregen oder Hochwasser.

  • Gebäude: Für Schäden an Dach, Fassade, Fenstern oder Mauerwerk ist meist eine Wohngebäudeversicherung mit Elementarschutz nötig.
  • Hausrat: Möbel, Fernseher, Computer oder andere bewegliche Gegenstände sind nur abgesichert, wenn die Hausratversicherung Elementarschäden einschließt.
  • Auto: Wird ein Wagen etwa durch einen entwurzelten Baum beschädigt, greift in der Regel die Vollkaskoversicherung. Eine Teilkasko deckt solche seltenen Naturgefahren meist nicht ab.

Autofahrer können beim Versicherer auch nach einem erweiterten Naturgefahrenschutz fragen. Ob dieser Schutz besteht, ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.

Schäden schnell dokumentieren und sicher begrenzen

Nach einem Erdbeben zählt eine zügige und nachvollziehbare Schadenmeldung. Fotos, Videos und eine möglichst konkrete Beschreibung helfen der Versicherung bei der Prüfung. Auch provisorische Sicherungen können wichtig sein, damit keine vermeidbaren Folgeschäden entstehen.

Dabei bleibt die eigene Sicherheit vorrangig. Ein beschädigtes Gebäude oder ein noch auf dem Autodach liegender Baum kann ein Risiko darstellen. Riskante Arbeiten sollten deshalb nicht übernommen werden.

Praktisch bedeutet das: Wer Erdbebenschäden finanziell absichern will, braucht bei Haus und Hausrat meist Elementarschutz und beim Auto in der Regel Vollkasko oder einen erweiterten Naturgefahrenschutz. dpa/red

Autor:

Jens Vollmer aus Kaiserslautern

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