Festzelt in Mainz weiter untersagt: Oktoberfest-Start offen
- Gibt es in diesem Jahr ein Oktoberfest in Mainz oder nicht? (Symbolbild)
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Mainz. Für Besucher des Mainzer Oktoberfests bleibt der geplante Start am Donnerstag, 8. Oktober, ungewiss: Die Stadt untersagt die Nutzung des vorgesehenen Festzelts auf dem Messegelände in Hechtsheim weiterhin.
Der Veranstalter, der Gaststättenverband Dehoga und der Geschäftsführer der Mainzer Messegesellschaft wollen am Mittwoch, 7. Oktober, neue Unterlagen und Gutachten vorlegen. Diese sollen belegen, dass das Zelt standsicher ist und die Anforderungen an den Brandschutz erfüllt. Nach Darstellung des Dehoga könnte damit ein sicheres Oktoberfest noch möglich werden.
Stadt sieht weiter fehlenden Bauantrag
Die Stadt Mainz erklärte am Dienstagabend, ihr liege mit Stand 17 Uhr weiterhin kein Bauantrag vor. Daher gebe es keinen Anlass, die Sach- und Rechtslage erneut zu bewerten. Die Untersagung für das Festzelt bleibe bestehen.
Im Mittelpunkt des Streits steht die Frage, ob das Zelt als „fliegender Bau“ gilt. Solche Anlagen werden für Veranstaltungen auf- und wieder abgebaut und unterliegen anderen Vorgaben. Die Stadt bewertet das seit Jahren genutzte Zelt dagegen als dauerhafte, ortsfeste bauliche Anlage und damit als Versammlungsstätte. Dafür seien Anträge und Nachweise erforderlich.
Gericht stützt die Einschätzung der Stadt
Das Verwaltungsgericht Mainz hatte einen Eilantrag gegen die Untersagung am Montag, 5. Oktober, abgelehnt. Auch nach Auffassung des Gerichts ist das Zelt kein fliegender Bau. Gegen den Beschluss wäre eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz möglich. Dort war bis Dienstagabend nach eigenen Angaben noch keine Beschwerde eingegangen.
Bereits 2025 hatte das Bauamt das Oktoberfest nach Angaben der Stadt nur unter strengen Auflagen als letztmalige Übergangslösung geduldet. Der Veranstalter plante laut Dehoga zunächst, ein Zelt eines Dritten aufzustellen. Nach dessen Absage sollte nun das eigene, 6050 Quadratmeter große Zelt mit rund 5000 Sitzplätzen genutzt werden.
Nach Angaben des Dehoga konnte ein Brandschutzgutachten erst erstellt werden, nachdem Zelt und Inneneinrichtung aufgebaut waren. Das Gutachten komme zu dem Ergebnis, es gebe „keine Bedenken“ gegen die Ausrichtung des Festes in diesem Zelt. Ob die neuen Unterlagen die Stadt noch vor dem geplanten Auftakt überzeugen, ist offen. Auf der Internetseite des Oktoberfests wurde zunächst auf die laufende Klärung verwiesen. [dpa/red]
Autor:dpa content aus Ludwigshafen |