Ein Eintrag im Transparenzregister ist ab diesem Jahr verpflichtend
Firmen drohen hohe Bußgelder
Ludwigshafen. Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften, die sich noch nicht in das Transparenzregister haben eintragen lassen, drohen seit Jahresbeginn hohe Bußgelder – in Einzelfällen in Höhe von bis zu 150.000 Euro. Darauf weist die Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Pfalz hin.
Heiko Lenz, Jurist bei der IHK Pfalz, rät Unternehmen dringend, zu prüfen, ob die Firmendaten im Transparenzregister aktuell sind. „Die zuständigen Behörden veröffentlichen Verstöße im Internet, wo die Informationen für jeden frei zugänglich sind“, so Lenz. Bei den wirtschaftlich Berechtigten muss neuerdings auch die Staatsangehörigkeit angegeben werden. Von der Meldepflicht betroffen sind Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, UG (haftungsbeschränkt)) ebenso wie Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG).
Wenn die aktuellen Daten der Gesellschafter oder juristischen Vertreter der Gesellschaft schon bei anderen Registern wie dem Handelsregister, dem Genossenschaftsregister oder dem Vereinsregister hinterlegt sind, ist die Meldepflicht grundsätzlich erfüllt. Allerdings gibt es zahlreiche Ausnahmen.
Neu ist seit diesem Jahr auch, dass jeder das Recht auf Einsichtnahme ins Transparenzregister hat. Ein berechtigtes Interesse muss nicht mehr nachgewiesen werden. Allerdings müssen sich Interessenten identifizieren und eine Gebühr entrichten. Das Transparenzregister soll Geldwäsche erschweren und ist entsprechend im Geldwäschegesetz geregelt.
Seit Oktober 2017 sind unter anderem juristische Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften verpflichtet, der Bundesanzeiger Verlag GmbH ihre wirtschaftlich Berechtigten mitzuteilen.
Das erfolgt elektronisch über www.transparenzregister.de. Bei Verstößen gegen diese und weitere Pflichten aus dem Geldwäschegesetz drohen erhebliche Bußgelder. Außerdem werden von der Meldepflicht Stiftungen, (gemeinnützige) Vereine, Genossenschaften und Partnerschaftsgesellschaften erfasst. Keine Meldepflicht besteht hingegen grundsätzlich für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, stille Gesellschaften und Einzelunternehmen. ps
Weitere Informationen:
Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen rund ums Transparenzregister findet man online beim Bundesverwaltungsamt und beim Transparenzregister, www.bva.bund.de und www.transparenzregister.de.
Ansprechpartner bei der IHK Pfalz ist Heiko Lenz, telefonisch unter 0621 5904-2020 sowie per E-Mail an heiko.lenz@pfalz.ihk24.de
Autor:Charlotte Basaric-Steinhübl aus Ludwigshafen |
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