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Sei es auch nur der Kauf eines Bäckerbrötchens oder einer Brezel:  der  Kassenbon ist  zur Pflicht geworden.  | Foto: end

Die neue „Belegausgabepflicht“ bringt Mehrbelastung der Umwelt
Kassenbonflut erregt die Gemüter

Von Stefan Endlich Kandel. Seit 1. Januar müssen alle Einzelhändler auch für die kleinsten verkauften Posten einen Kassenbon für den Kunden ausgeben. Auch wenn der keinen will. „Belegausgabepflicht“ heißt das Ganze. 2017 trat der erste Teil des Gesetzes in Kraft. Die Kassen mussten so umgerüstet werden, dass alle Kassiervorgänge elektronisch erfasst, gespeichert und auslesbar sind. Angeblich sollen dem Staat jedes Jahr hohe Steuersummen entgangen sein, weil Unternehmen ihre Umsätze mit...

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