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Lokales
Nach Inkrafttreten der Dritten Corona-Bekämpfungsverordnung besteht jetzt in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen Betretungs- und Besuchsverbot. | Foto: Klein

Dritte Landesverordnung zur Änderung der Dritten Corona-Bekämpfungsverordnung in Kraft getreten:
Regelung zum Besuchsverbot in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern

Landau. Seit gestern gilt in Rheinland-Pfalz die Dritte Landesverordnung zur Änderung der Dritten Corona-Bekämpfungsverordnung im Kampf gegen das Corona-Virus. Im Wesentlichen wird mit der neuen Verordnung ein Betretungs- und Besuchsverbot in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern geregelt. Landrat Dietmar Seefeldt und Oberbürgermeister Thomas Hirsch betonen: „Aufgrund der Entwicklung der Infiziertenzahlen und der besonders zu schützenden Personen in Pflegetagesstätten war es notwendig und...

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