Familienkasse

Beiträge zum Thema Familienkasse

Ratgeber
Symbolfoto  Familie | Foto: Gerd Altmann / Pixabay

Pläne des Kindes schriftlich mitteilen
Kindergeld gibt es auch noch nach dem Abitur

Kindergeld. Bald endet für viele Abiturientinnen und Abiturienten in Rheinland-Pfalz die Schule. Oft sind die Eltern verunsichert, wie es mit der Zahlung des Kindergeldes weitergeht. Muss sich das Kind eventuell sogar arbeitslos melden, bis es mit seiner Ausbildung oder seinem Studium beginnt? Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit klärt auf: Eine Meldung bei der Arbeitsagentur ist nur in Einzelfällen notwendig. Sie ist nicht erforderlich, wenn zum Beispiel der nächste...

Lokales
Kindergeld gibt es auch noch nach dem Abitur - Wichtig ist immer, die Pläne des Kindes nach Schulzeitende schriftlich mitzuteilen | Foto: moerschy/Pixabay

Kindergeld - Wie lange?
Familienkasse Arbeitsagentur Landau klärt auf

Kreis SÜW. Bald endet für viele Abiturientinnen und Abiturienten in Rheinland-Pfalz die Schule. Oft sind die Eltern verunsichert wie es mit der Zahlung des Kindergeldes weitergeht. Muss sich mein Kind eventuell sogar arbeitslos melden bis es mit seiner Ausbildung oder seinem Studium beginnt? Was muss getan werdenDie Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit klärt auf: Eine Meldung bei der Arbeitsagentur ist nur in Einzelfällen notwendig. Eine Meldung ist nicht erforderlich, wenn zum Beispiel...

Ratgeber
Foto: Peter Stanic/Pixabay

Kindergeld gibt es auch noch nach dem Abitur
Meldung nur in Einzelfällen notwendig

Agentur für Arbeit Kaiserslautern-Pirmasens. Viele Jugendliche haben kürzlich mit der Abiturprüfung ihre Schulzeit beendet. Oft sind die Eltern verunsichert wie es mit der Zahlung des Kindergeldes weitergeht und es stellt sich die Frage „Muss sich mein Kind eventuell sogar arbeitslos melden bis es mit seiner Ausbildung oder seinem Studium beginnt?“.  Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit klärt auf: Eine Meldung bei der Agentur für Arbeit ist nur in Einzelfällen notwendig. Eine Meldung...

Ratgeber

Berechtigte müssen nichts veranlassen
Kindergeld steigt ab Juli

Agentur für Arbeit. Ab Juli erfolgt die höchste Steigerung des Kindergeldes seit 2010. Das Kindergeld wird ab Juli um monatlich zehn Euro erhöht. Somit werden für das erste und zweite Kind jeweils 204 Euro Kindergeld pro Monat gezahlt, für das dritte Kind 210 Euro. Ab dem vierten Kind werden jeweils 235 Euro pro Monat gezahlt. Die Beträge werden automatisch angepasst und ab Juli 2019 von der Familienkasse ausgezahlt. Kindergeldberechtigte müssen nichts veranlassen. Das höhere Kindergeld ist...

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