Die Stadt Speyer informiert
Was ändert sich bei Trauerfeiern und Hochzeiten

Symbolbild | Foto: Gerd Altmann/Pixabay

Speyer. Basierend auf der elften Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz hat das Speyerer Standesamt die Hygienebestimmungen für Trauungen und Trauerfeiern/Beisetzungen angepasst. Die neuen gesetzlichen Regelungen ermöglichen, dass nun wieder mehr Personen im Trausaal und in der Trauerhalle zugelassen werden können.

Trauungen

Alle terminierten Hochzeiten finden statt.Die Gästezahl ist auf den engsten Angehörigen- und Familienkreis zu reduzieren. Es dürfen teilnehmen:
Eltern, Kinder und Geschwister des Brautpaares sowie deren Partner und bis zu zwei Trauzeugen. Die Gesamtpersonenzahl von 18 (inklusive Standesbeamter und Brautpaar) darf nicht überschritten werden.  Wenn sich die Gäste nicht aus dem engsten Angehörigen- und Familienkreis zusammensetzten, dürfen maximal 15 Gäste (Freunde/Bekannte/Kollegen etc) aufgrund der Trausaalgröße (eine Person je fünf Quadratmeter) teilnehmen.  Externe Fotografen sind zugelassen, wenn die Personenzahl von 18 oder 15  in den Trauräumen nicht überschritten wird.
Es gibt keine Stehplätze für weitere Gäste. Diese Regelung gilt für alle Termine unter der Woche sowie samstags.
Für das Betreten und das Verlassen der Verwaltungsgebäude und die Räume besteht  die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Dies gilt auch bei Trauungen. Während der Trauung darf die Maske nach Einnahme des Sitzplatzes und im Sitzen abgenommen werden.Für Fotografen, die sich im Raum frei bewegen, besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckungen durchgängig. Ausgenommen ist das Brautpaar selbst, solange es zu anderen Gästen den Mindestabstand einhält.
Das Kontaktformular (je Gast ein Vordruck) ist von den Gästen der Hochzeitsgesellschaft im Voraus auszufüllen und mitzubringen. Ohne Vorlage des Kontaktformulars ist kein Zugang möglich. Die Kontaktformulare werden chronologisch in Ordnern abgeheftet, beim Standesamt aufbewahrt und nach Ablauf der Frist von vier Wochen vernichtet.

Stühle sind in einem Mindestabstand von 1,50 Metern aufgestellt und dürfen nicht bewegt werden. Beim Betreten des Trausaales ist von den angebotenen Händedesinfektionsmittelspendern Gebrauch zu machen. Die Räume dürfen nur von objektiv gesunden Gästen betreten werden.
Sektempfänge oder sonstige Feierlichkeiten im Trausaal, den Nebenräumen, dem Rathauskomplex und im Freien (Rathausinnenhof, Maximilianstraße, Geschirrplätzel, Trauturm, Adenauerpark) sind untersagt.
Der zeitliche Abstand zwischen den Hochzeiten zur Vermeidung von Kontakt und Gruppenmischungen wird auf zehn Minuten zwischen zwei Trauungen vergrößert. Gesellschaften kommen erst unmittelbar vor dem Termin.
Livemusik ist weiterhin nicht gestattet - Musik vom Band, Ringtausch, Foto- und Filmaufnahmen  sind weiterhin möglich.

Trauerfeiern

Die Trauerhalle ist für Trauerfeiern geöffnet.Die Gästezahl ist auf den engsten Angehörigen- und Familienkreis zu reduzieren (maximal 40 Personen). Die Trauerhalle ist mit insgesamt 40 Stühlen bestuhlt, die in einem einzuhaltenden Mindestabstand von zwei Metern stehen. Es gibt keine Stehplätze für weitere Gäste. Die Empore und der Arkadenbereich sind gesperrt. Die Trauerhalle darf nur von objektiv gesunden Gästen betreten werden.

Beim Betreten der Trauerhalle ist von den angebotenen Händedesinfektionsmittelspendern Gebrauch zu machen.Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist Voraussetzung für das Betreten der Verwaltungsgebäude durch Besucher.
Die Mund-Nasen-Bedeckung muss beim Betreten und Verlassen der Trauerhalle getragen werden. Während der Trauerfeier darf die Maske nach Einnahme des Sitzplatzes und im Sitzen abgenommen werden.
Das Kontaktformular (je Gast ein Vordruck) ist von den mitkommenden Gästen der Trauergesellschaft im Voraus auszufüllen und mitzubringen. Ohne dieses Kontaktformular kommt niemand in die Trauerhalle. Dieses Kontaktformular wird chronologisch in Ordnern abgeheftet, aufbewahrt und dann nach Ablauf einer Frist von vier Wochen vernichtet.

Zur Vermeidung von Fremdkontakten und Gruppenmischungen wird der zeitliche Abstand zwischen den Trauerfeiern vergrößert. Vier Termine pro Tag, davon maximal zwei Erdbestattungen um 11.30 Uhr und 13 Uhr sind möglich, Urnenbestattungen um 09.30 Uhr und 15 Uhr, wobei die Zahl der möglichen Urnenbestattungen zu den genannten Uhrzeiten bei weniger Erdbestattungen auch bis zu vier Urnenbestattungen pro Tag erhöht werden kann. Livemusik und Gesang ist nicht mehr gestattet.
Weihwasserkessel können nur noch für Geistliche bereitgestellt werden, Sandschale am Grab ohne Schippe, das Aufstellung von Kondolenzständern ist derzeit leider nicht möglich.

Autor:

Heike Schwitalla aus Germersheim

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