Finanzämter fordern zur Steuererklärung auf
Vereine werden geprüft

 Foto: pixabay.com

Steuern. Viele Vereine erhalten demnächst die Aufforderung, Steuererklärungen einzureichen, das heißt, die Vereine haben bei ihrem zuständigen Finanzamt eine Steuererklärung abzugeben und Kopien ihrer Kassen- und Tätigkeits- oder Geschäftsberichte beizufügen, teilt das Finanzamt Speyer-Germersheim mit.
Da der dreijährige Prüfungszeitraum nicht bei allen Vereinen zum gleichen Zeitpunkt endet, sind von der jetzt beginnenden Überprüfung nicht sämtliche Vereine betroffen. Viele werden aber eine schriftliche Aufforderung des Finanzamts zur Abgabe der genannten Unterlagen erhalten.
Steuerbegünstigte Vereine, die keine steuerliche Beratung haben, werden gebeten, ihre Steuererklärung bis zum 31.07.2020 einzureichen. Eine Beantragung einer Fristverlängerung für von Corona betroffene Vereine ist möglich.
Die Erklärungen sind grundsätzlich elektronisch zu übermitteln. Hierfür ist eine Registrierung über das Online-Portal „Mein Elster“ (www.elster.de) erforderlich.
Wurden im Prüfungszeitraum nur geringe Einnahmen erzielt, sprich: steuerpflichtige Umsätze von weniger als 17.500 Euro pro Jahr, kann eine vereinfachte Überprüfung der Steuerbefreiung erfolgen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Vordruck „Anlage zur Gemeinnützigkeitserklärung (Gem 1 – Anlage)“ vollständig ausgefüllt und zusätzlich zu den Erklärungen „KSt 1“ und „Anlage Gem“ eingereicht wird.
Der Vordruck „Gem 1 – Anlage“ steht als ausfüllbare pdf-Datei auf der Internetseite des Landesamtes für Steuern www.lfst-rlp.de unter
„Körperschaftsteuer > Gemeinnützigkeit“ zur Verfügung.
Kassenberichte oder sonstige Unterlagen und Belege über Einnahmen und Ausgaben des Vereins sind zunächst nicht einzureichen. Geschäfts- oder Tätigkeitsberichte müssen jedoch stets abgegeben werden. rk/ps

Autor:

Roland Kohls aus Ludwigshafen

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