Ausnahmen für Geimpfte
Wie kann die Impfung digital nachgewiesen werden?

Wer einen positiven Selbsttest gemacht hat, braucht nach aktueller Rechtslage keinen PCR-Test zu machen, sondern nur einen Schnelltest durch geschultes Personal. Wäre der positiv, stünde als nächstes ein PCR-Test auf der Agenda. | Foto: Alexandra_Koch/Pixabay
  • Wer einen positiven Selbsttest gemacht hat, braucht nach aktueller Rechtslage keinen PCR-Test zu machen, sondern nur einen Schnelltest durch geschultes Personal. Wäre der positiv, stünde als nächstes ein PCR-Test auf der Agenda.
  • Foto: Alexandra_Koch/Pixabay
  • hochgeladen von Cornelia Bauer

Speyer. Am vergangenen Samstag hat das Land Rheinland-Pfalz die Gültigkeit der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung mittels zweiter Änderungsverordnung zur 18. CoBeLVO bis einschließlich 25. April verlängert und die geltenden Regeln in einigen Punkten angepasst. Darüber hinaus hat das Land Rheinland-Pfalz am Samstag eine neue Absonderungsverordnung erlassen, die am heutigen Montag in Kraft tritt und bis zum 10. Mai gilt.

Die Absonderungsverordnung wurde um einen Passus zu „Selbsttests“ ergänzt. Demnach müssen Personen, deren Selbsttest auf das Coronavirus ein positives Ergebnis aufweist, einen PoC-Antigentest (Schnelltest) durch geschultes Personal vornehmen lassen. Ist das Ergebnis positiv, hat sich die betreffende Person unverzüglich in Absonderung zu begeben.

Bei positivem Selbsttest kein PCR-Test?

Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler verweist auf die Problematik, die sich aus dieser Regelung ergibt: „Indem bei einem positiven Selbsttest kein PCR-, sondern lediglich ein PoC-Antigentest erforderlich ist, wird die Ermittlung von Virusmutanten maßgeblich erschwert. Eine Testung auf Mutation ist nur mittels PCR-Testung möglich – fällt diese weg, fließt weder der Infektionsfall noch die potentielle Ermittlung einer Mutation in die Statistik ein und erzeugt somit eine Lücke in der Bewertung des Infektionsgeschehens.“

Die Stadt Speyer ist diesbezüglich in Kontakt mit dem Land getreten, um eine Überarbeitung dieser Regelung anzuregen. Gemäß der geänderten Absonderungsverordnung sind außerdem Ausnahmen von der Pflicht zur Absonderung von Hausstandsangehörigen und sogenannten „engen Kontaktpersonen“ vorgesehen. So unterliegen vollständig geimpfte Personen, deren zweite Impfung 14 Tage zurückliegt und die keine typischen Symptome einer Coronavirus-Infektion aufweisen, nicht länger der Absonderungspflicht – es sei denn, sie sind Patienten oder Bewohner von stationären Einrichtungen wie Krankenhäusern oder Pflegeheimen. Zusätzlich sind für diese Personen Ausnahmen von der Absonderungspflicht nach Einreise aus einem Risikogebiet, das nicht Virusvariantengebiet ist, vorgesehen.

Wie wird die Impfung digital nachgewiesen?

Die Änderungsverordnung umfasst insbesondere Ausnahmen für vollständig geimpfte Personen ohne Symptome. So sind geimpfte und symptomfreie Personen von der gemäß Verordnung vorgesehenen Testpflicht, wie bei der Inanspruchnahme bestimmter körpernaher Dienstleistungen oder bei Besuch der Außengastronomie, befreit. Der Nachweis über den vollständigen Impfschutz ist dem Betreiber der entsprechenden Einrichtung in schriftlicher oder digitaler Form vorzulegen. Die Stadt Speyer befindet sich mit dem Land im Austausch, wie ein solcher digitaler Impfnachweis konkret aussehen soll.

Des Weiteren können Landkreise und kreisfreie Städte, die als Modellkommune RLP anerkannt sind, bei einer 7-Tages-Inzidenz unter 50 in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium Allgemeinverfügungen erlassen, die Regelungen wie weitergehende Öffnungen enthalten. Die Stadt Speyer, deren Inzidenz aktuell bei 174,0 liegt und die nicht als Modellkommune RLP fungiert, ist von dieser Regelung derzeit nicht betroffen.

Außerdem wurden die Rahmenbedingungen für den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen in Kindertagesstätten und die dortige Maskenpflicht konkretisiert: Die Kinderbetreuung soll grundsätzlich in festen Angeboten und bei konstanten Personalzuordnungen erfolgen. Zu den einzuhaltenden Hygieneregelungen zählt die Maskenpflicht in der Einrichtung einschließlich des Außengeländes nunmehr auch während der pädagogischen Interaktion mit den betreuten Kindern.

Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

Cornelia Bauer auf Facebook
Cornelia Bauer auf X (vormals Twitter)
following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

78 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

RatgeberAnzeige
Physiotherapie für Kinder: Bereits die Allerkleinsten profitieren von einer Behandlung, damit sie später im Leben keine Fehlstellungen oder Bewegungsstörungen bekommen | Foto: Therapiezentrum Theraneos
3 Bilder

Physiotherapie für Säuglinge, Kinder und Jugendliche in Speyer

Physiotherapie für Kinder. Auch Säuglinge müssen manchmal zur Therapie, damit sie später im Leben keine Fehlstellungen oder Bewegungsstörungen bekommen. Es gibt spezifische motorische Meilensteine; sind diese verzögert, kann eine Behandlung erforderlich sein. Physiotherapie für Kinder ist eine Therapieform, die sich auf die Förderung der Bewegungsfähigkeiten des Kindes bezieht. Der Schwerpunkt der Behandlung liegt auf der körperlichen Entwicklungsförderung und dem Ausgleich von eingeschränkten...

Online-Prospekte in Speyer und Umgebung



add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.