Östringen nutzt künftig auch Räume der Gemeinschaftsunterkunft Zeutern
Neuer Gebührentarif für Obdachlosenquartiere

Foto: truthseeker08/Pixabay

Östringen. Unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich eingetretenen organisatorischen Veränderungen hat der Östringer Gemeinderat jetzt die zuletzt 2017 angepassten Gebühren für die Benutzung städtischer Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte neu festgesetzt. Wie Bürgermeister Felix Geider bei der Ratsdebatte informierte, werden die seit 2016 zur sogenannten Anschlussunterbringung von Flüchtlingen angemieteten Wohngebäude Hugo-Wolff-Straße 11 und Johann-Sebastian-Bach-Straße 8 im neuen Jahr für diesen Zweck nicht weiter in Anspruch genommen.

Neben den sonstigen im Östringer Stadtgebiet vorhandenen Quartieren der kommunalen Anschlussunterbringung von Flüchtlingen werden stattdessen auf Basis eines Angebots des Landratsamts zukünftig auch Räumlichkeiten der in Regie des Landkreises geführten Gemeinschaftsunterkunft in Zeutern belegt.

Der Gemeinderat billigte jetzt zunächst einmütig die Neukalkulation der Benutzungsgebühren für insgesamt acht Standorte, die Östringen für die Unterbringung von Obdachlosen und Flüchtlingen nutzt. Die Benutzungsgebühr einschließlich der Betriebskosten wird auf 15,88 Euro je Quadratmeter zugewiesener Wohnfläche und Kalendermonat angepasst. Ebenfalls einstimmig verabschiedet wurde vom Stadtparlament eine entsprechende Modifizierung der kommunalen Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften. ps

Autor:

Caroline Trapp aus Ludwigshafen

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