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Immobilien-Gutachter gibt wertvolle Tipps für Hauskäufer - VPB hilft beim Hauskauf

Eine Immobilie vor dem Kauf mit kritischem Blick zu prüfen, ist keinesfalls unangemessen, sondern durchaus angebracht. Der Gutachter kennt die Probleme alter Häuser und weiß, welche Schäden bei einzelnen Haustypen zu erwarten sind. | Foto: sharaku1216/adobe.stock.com
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  • Eine Immobilie vor dem Kauf mit kritischem Blick zu prüfen, ist keinesfalls unangemessen, sondern durchaus angebracht. Der Gutachter kennt die Probleme alter Häuser und weiß, welche Schäden bei einzelnen Haustypen zu erwarten sind.
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Gutachter Immobilien. Der Kauf von Bestandsimmobilien kann einige unvorhersehbare Probleme mit sich bringen. Gerade als Laie läuft man beim Hauskauf Gefahr potentielle Kostenfallen oder bestehende Mängel nicht rechtzeitig zu erkennen. Hier hilft Unterstützung und Beratung vom Immobilien-Fachmann. Ein Immobiliengutachter kann helfen vor dem Hauskauf den Verkehrswert der Immobilie via Wertgutachten zu ermitteln. Die unabhängige Immobilienbewertung eines Gutachters kann potentielle Käufer vor einem Fehlkauf schützen.

Den Hauskauf nicht überstürzen!

Ältere Objekte haben durchaus ihren Charme, aber leider oftmals auch einige Wehwehchen. Wer beim Hauskauf auf Nummer sicher gehen will, der sollte zur Besichtigung immer einen unabhängigen und zertifizierten Sachverständigen mitnehmen. Der Gutachter kennt die Probleme alter Häuser und findet versteckte Mängel. Er weiß, welche Schäden bei einzelnen Haustypen zu erwarten sind und wie hoch die Sanierungskosten ausfallen. Mit rund einhundert Euro pro Stunde halten sich die Honorare der Sachverständigen im Rahmen. Dafür erspart sich der Käufer mit einem Gutachten unter Umständen teure Fehlkäufe und langwierige Rechtsstreitigkeiten.

Von Anfang an einen unabhängigen Partner an der Seite zu haben ist gerade beim Thema Hauskauf Gold wert. Der VPB Landau-Neustadt/Südpfalz übernimmt als Gutachter die Immobilienbewertung und hat einige Tipps auf Lager wie aus dem Traum vom Eigenheim kein Albtraum wird - so kommt man Schritt für Schritt mit persönlicher Beratung und Qualitätskontrollen sicher ins Eigenheim – inklusive Abschätzung von Mängeln, Vor- und Nachteilen, Energieberatung und Wertermittlung.

1. Gutachter-Tipp: Altbau vor dem Kauf gründlich begutachten lassen

Wer ein älteres Objekt kaufen möchte, der sollte sich nicht auf den ersten Eindruck verlassen, warnt der Verband Privater Bauherren (VPB). Eine oder zwei Besichtigungen reichen kaum aus, um den Zustand von älteren Immobilien wirklich zu beurteilen. Gerade dem Laien, so die Erfahrung des VPB, entgehen viele Mängel. Deshalb empfiehlt der Verband: Wer dem Kauf einer gebrauchten Immobilie näher tritt, der sollte vor Vertragsabschluss auf alle Fälle einen unabhängigen Bau-Sachverständigen bei einem Vor-Ort-Termin hinzuziehen. Er kann bei sorgfältiger Betrachtung beurteilen, welch einen Verkehrswert ein Gebäude wirklich hat.

Ein Immobilien-Gutachter prüft beim Erstellen eines Wertgutachtens verschiedene Faktoren. Er bewertet dabei in erster Linie die Bausubstanz, aber auch den energetischen Zustand eines Objektes. | Foto: VPB
  • Ein Immobilien-Gutachter prüft beim Erstellen eines Wertgutachtens verschiedene Faktoren. Er bewertet dabei in erster Linie die Bausubstanz, aber auch den energetischen Zustand eines Objektes.
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Wertgutachten durch Sachverständigen wichtig

Viele Hauskäufer scheuen diesen Schritt. Sie befürchten hohe Gutachter-Kosten und sie möchten den Verkäufer nicht düpieren. Beides, so der Verbraucherschutzverband, sei unberechtigt. Wer, wie der Hausverkäufer, seine Ware anbietet, der muss mit kritischer Prüfung rechnen. Die Immobilienbewertung ist nicht einmal teuer: Nach Erfahrungen des VPB dauert die sachverständige Begutachtung eines Wohnhauses im Schnitt drei Stunden und schlägt mit unter 500 Euro zu Buche. Gut investiertes Geld, wenn sich damit teure Fehlkäufe verhindern oder Preis-Korrekturen verhandeln lassen, rechnet der VPB vor.

Wertgutachten hilft bei realistischer Einschätzung des aktuellen Marktwertes

Verzichtet der Käufer auf eine gründliche Untersuchung der Immobilie vor Kauf, muss er in der Regel mit versteckten Schäden und entsprechenden Sanierungsfolgekosten rechnen. Irgendwo liegt immer etwas im Argen, das dem Laien entgeht, der Sachverständige aber als Hinweis auf mögliche Schäden zu deuten weiß. Seien es Putzverfärbungen, Ecken, in denen sich die Tapete wellt oder der Anstrich blättert, seltsame Gerüche, alte Heizungsanlagen, Feuchtigkeit am Fensterrahmen, Zugerscheinungen oder verräterisches Holzmehl unter den Dachsparren. Hinter solchen Details können sich ernste Bauschäden verbergen, wie etwa verrottete Außenabdichtungen, defekte Rohre, Schimmel und Schädlinge oder durchfeuchtete Dämmstoffe - für den Immobiliengutachter tagtägliche Indizien, für den Laien schwer erkennbar.

Mit Wertgutachten böse Überraschungen vermeiden

Selbstverständlich darf der Verkäufer ihm bekannte Mängel gegenüber dem Kaufinteressenten nicht verschweigen, erläutert der VPB, aber meist kennt der Besitzer die Mängel im eigenen Haus oder auch den tatsächlichen Wert selbst gar nicht. Dementsprechend kann auch der angesetzte Preis der Immobilie diskutabel sein. Farbveränderungen an Wänden mag er für reine Schönheitsfehler halten, die beim fälligen Anstrich ohnehin übermalt werden. Aber gerade Verfärbungen können auch auf Feuchte, Fogging oder Schimmelbefall hinweisen. Und deren Sanierung ist notwendig und wird mitunter teuer. Wer solche Schäden dank eines Sachverständigen rechtzeitig entdeckt, der kann entweder auf den Kauf der Immobilie ganz verzichten, oder die Kosten der fachgerechten Sanierung gleich vom Kaufpreis abziehen. Das ist dann Verhandlungssache. Vor bösen Überraschungen bleibt der Hauskäufer dank des Gutachtens aber auf alle Fälle verschont.

Der VPB erstellt Gutachten und übernimmt Vertragskontrollen. Kontaktieren Sie unser Regionalbüro Landau-Neustadt/Südpfalz mit Sitz in Jockgrim vor dem Hauskauf!

2. Gutachter-Tipp: Eigentumswohnung vor dem Kauf genau prüfen

Ob Eigentumswohnung oder Eigenheim: Eine kompetente Beratung durch einen freien Sachverständigen vor Abschluss eines Kaufvertrages ist nicht nur ratsam, sondern kann die Haus-Interessenten vor viel Ärger, hohen Kosten oder sogar einer gerichtlichen Auseinandersetzung bewahren.

Vor allem Singles und Senioren interessieren sich für Eigentumswohnungen. Dies beobachtet der Verband Privater Bauherren (VPB). Viele junge Menschen nutzen den Kauf einer Eigentumswohnung als Einstieg in den Markt. Aber auch Ältere, denen die Haus- und Gartenpflege zu beschwerlich geworden ist, schätzen den Rückzug in eine kleinere, überschaubare Wohnung.

Der Kauf einer Eigentumswohnung ist, rein rechtlich betrachtet, im wesentlichen der Kauf eines Grundstücksanteils. Auf diesem Grundstück steht ein Haus, das die Eigentümer gemeinschaftlich besitzen. Mit dem Erwerb der Wohnung wird der Käufer automatisch Mitglied der so genannten Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, die selbst rechtsfähig ist und in der alle Miteigentümer Stimmrecht haben.

Wer eine Eigentumswohnung kauft, der erwirbt nicht einfach ein Haus auf der Etage, erläutert der VPB, sondern er kauft sich in ein bestehendes Kollektiv ein. Das unterliegt besonderen Regeln, die im Wohnungseigentumsgesetz verankert sind, und die für Laien manche ungewohnte Überraschung bringen können. Denn das Miteinander können die einzelnen Gemeinschaften im Wege von Vereinbarungen und Beschlüssen sehr individuell gestalten. Damit der Kauf der Eigentumswohnung kein Reinfall wird, hat der VPB als Verbraucherschutzverband den Ratgeber "Die Eigentumswohnung" herausgegeben, der im Internet kostenlos heruntergeladen werden kann (www.vpb.de).

3. Gutachter-Tipp: Beim Hauskauf nicht nur auf den schönen Schein achten!

"Mit Home-Staging verkaufen Sie Ihr Haus schneller und bis zu 15 Prozent teurer!" So und ähnlich werben Agenturen, die sich darauf spezialisiert haben, Häuser für den Verkauf optisch aufzubereiten. Der Verband Privater Bauherren (VPB) beurteilt das Angebot differenziert und rät: Hauskäufer sollten beim Besichtigen einer Immobilie nicht nur auf den schönen Schein achten, sondern auch den Zustand des Altbaus objektiv betrachten. Dazu benötigen Laien in der Regel einen richtigen Gutachter, der weiß, welche Tücken und Sanierungsprobleme sich hinter alten Putzschichten verbergen können.

Seriöse Home-Stager sehen ihre Aufgabe darin, eine alte, in die Jahre gekommene Immobilie so auf- und auszuräumen, dass sich ein Kaufinteressent darin sein zukünftiges Leben vorstellen kann und die Immobilienbewertung möglichst positiv ausfällt. Das geht natürlich nicht, wenn das Haus mit üppiger Polstergarnitur und eichenem Wohnzimmerschrank möbliert ist und der potenzielle Käufer eher stählerne Bauhausmöbel bevorzugt. Mit ihrem Blick von außen gelingt es den Home-Stagern, aus manchem schlichten Haus ein wahres Schmuckstück zu machen.

Deswegen gilt auch grade dann: Die Wertermittlung sollte durch ein Gutachten des Sachverständigen erfolgen.

Gutachter erkennt vorsätzlich verdeckte Schäden

Bedenklich wird die Verschönerung eines Hauses immer dann, wenn vor dem Verkauf fleckige Wände übergestrichen werden, mahnt der VPB. Soweit darf das Aufhübschen der Immobilie nicht gehen. Denn nicht jede Verfärbung ist nur ein reiner Schönheitsfehler. Oft genug sind Flecken auch Zeichen für Feuchteschäden und Schimmelbefall. Und die sollte ein angehender Besitzer schon kennen, bevor er den Kaufvertrag unterschreibt. Auch hier hilft der Immobiliengutachter bei der Klärung zwischen "harmlos" und "bedenklich". Der Laie kann dies oft nicht beurteilen.

Manchmal schießen Hausbesitzer bei ihrem Versuch, eine Immobilie an den Mann zu bringen, weit übers Ziel hinaus. Wer echte und erhebliche Schäden vorsätzlich verdeckt und bewusst verschweigt, der handelt arglistig, erklärt der VPB die Rechtslage. Kommt die Sache ans Licht, muss er die Beseitigung der tatsächlichen Schäden bezahlen. Im Extremfall kann der Käufer den Kauf sogar rückabwickeln. Verkäufer, die ihr Haus zum Verkauf aufpeppen, sollten dies bedenken und sich nicht zum Vertuschen von Schäden hinreißen lassen, auf die sie von Rechts wegen sogar hinweisen müssten. Solche Manöver haben sonst ein gerichtliches Nachspiel, und dann dauert der Verkauf doch länger als anfangs erhofft. Mit seriösem Home-Staging hat das Übertünchen von Schäden nichts zu tun.

4. Gutachter-Tipp: Auch bei Immobilienkauf unter Zeitdruck immer Risiken durch ein Gutachten abklären!

Das Immobiliengeschäft brummt. Zumindest in den Ballungsgebieten sind Bauunternehmer und Makler hochzufrieden, denn aus Angst ums Ersparte kaufen private Bauherren seit der Eurokrise fast alles, was sie angeboten bekommen, so die Erfahrung des Verbands Privater Bauherren (VPB). Aber auch wenn die Nachfrage stark ist und der Markt angeblich leer gefegt, so sollten Käufer doch nicht alles blind akzeptieren, was ihnen angeboten wird, mahnt der Verbraucherschutzverband. Das gilt für den Neubau ebenso wie für den Kauf gebrauchter Immobilien. Beim "Betongold" ist nicht alles Gold, was glänzt, ein Wertgutachten hilft bei der richtigen Einordnung!

5. Immobiliengutachter-Tipp: Holzschädlinge können Standsicherheit des Hauses gefährden

Holz ist ein Naturbaustoff und damit attraktiv auch für natürliche Bewohner – speziell für Pilze und Insekten. Vor allem feuchte, alte Gebäude, die einige Jahre nicht richtig gepflegt wurden, werden von diesen Schädlingen gerne heimgesucht. Diese Gefahr dürfen Hausbesitzer nicht unterschätzen, warnt der VPB, denn die holzzerstörenden Schädlinge zersetzen das Holz und reduzieren damit die Standsicherheit des Hauses. Im Extremfall kann die zerstörte Konstruktion sogar einstürzen. Gerade dann ist ein Gutachten diesbezüglich besonders wichtig.

Ein zertifizierter Gutachter erkennt Schädlingsbefall

Um die holzzerstörenden Schädlinge zu entdecken, braucht es ein geschultes Auge. Erfahrene Bausachverständige wissen, worauf sie achten müssen: Kleine Pilzgeflechte, feine Bohrlöcher in den Balken oder frisches Holzmehl offenbaren den Experten den Befall. Am Schadensbild erkennen sie auch, welcher Holzschädling sich am Bau eingenistet hat und ob, wie und mit welchem Aufwand er beseitigt werden kann.

Zu den typischen Pilzen, die verbautes Holz befallen, gehören der sogenannte Echte Hausschwamm, der Braune Kellerschwamm, der Weiße Porenschwamm und die selteneren, sogenannten Blättlinge. Alle Pilze fühlen sich, ähnlich wie der Mensch, bei Temperaturen zwischen 20 und 30 Grad Celsius wohl. Entscheidend für den Befall ist allerdings eine relativ hohe Holzfeuchte. Diese hängt von der Luftfeuchtigkeit ab: Ist die Luft in einem Raum lange feucht, dann wird auch das Holz dort feucht.

Der Echte Hausschwamm ist besonders gefährlich

Besonders gefährlich ist der Echte Hausschwamm. Der Pilz entwickelt sich unter günstigen Bedingungen recht schnell und richtet in kürzester Zeit erhebliche Schäden am Holz an, warnt der VPB. Die so genannte Braunfäule ist auch für den Laien erkennbar an der dunkelbraunen Verfärbung und der würfelartigen Zersetzung des Holzes.
Die Sporen des Echten Hausschwammes siedeln sich auf dem Holz an, wo er die Nährstoffgrundlage für seine Weiterentwicklung über die Myzelien bis hin zum Fruchtkörper findet. Die Myzelstränge wachsen auch auf anderen porösen Baustoffen wie Mauerwerk, Faserplatten, Schilfdämmstoffen, Papier, Textilien und anderen zellulosehaltigen Materialien. Dabei transportieren sie Feuchtigkeit. Wenn sie wieder auf Holz treffen, sind sie in der Lage, das Holz mit ihrer Eigenfeuchte zu befeuchten, um es dann wieder zu zerstören.

Myzel des Echten Hausschwamms im Mauerwerk. | Foto: VPB
  • Myzel des Echten Hausschwamms im Mauerwerk.
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Der Echte Hausschwamm mag keine Zugluft, deshalb bevorzugt er versteckte Hohlräume - hinter Möbeln, Wandverkleidungen und Fußleisten sowie in Treppenstufen und an Balkenköpfen. Ist ein Haus befallen, muss es gründlich untersucht werden, damit nicht nur ein Bruchteil des Übels saniert wird und der Pilz an anderer Stelle unentdeckt weiterwuchert.

Der Braune Kellerschwamm ist ein Braunfäulepilz. Wie sein Name verrät, ist er in Kellern, aber auch in Dachstöcken und Holzböden zu finden. Nadel und Laubholz befällt er gleichermaßen, genau wie der Hausschwamm. Im Gegensatz zum Hausschwamm mag es der Kellerschwamm aber nass. Schlecht abgelagertes Holz, aber auch Feuchtschäden an Dächern und Leitungen begünstigen die Entstehung des Kellerschwamms.

Holzzerstörende Insekten gefährden die Stabilität

Neben den holzzerstörenden Pilzen machen vor allem sogenannte holzzerstörende Insekten vielen Besitzern alter Häuser zu schaffen. Häufige Plagegeister sind vor allem die Larven des Hausbockkäfers, des Gemeinen Nagekäfers und des Braunen Splintholzkäfers. Die Käfer legen ihre Eier im Holz ab und die Larven entwickeln sich über mehrere Jahre im Holz. Dabei fressen sie Gänge ins Holz. Nach und nach pulverisieren sie so im wahrsten Sinne des Wortes das Holz – bis es unrettbar verloren ist.

Holzschädigung durch Hausbock - Querschnittschwächung. | Foto: VPB
  • Holzschädigung durch Hausbock - Querschnittschwächung.
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Pflege und Kontrolle der bestehenden Holzkonstruktion ist wichtig

Damit es nicht so weit kommt, ist vorbeugender Holzschutz ebenso wichtig wie die Pflege und regelmäßige Kontrolle der bestehenden Holzkonstruktion. Hausen die Insekten erst einmal im Haus, dann können sie meistens, und sofern sie rechtzeitig erkannt werden, bekämpft werden – chemisch, durch Heißluft oder durch Mikrowellen. Aber das ist zeitaufwändig, teuer und nicht immer erfolgreich. Deshalb sollten Hauskäufer, die sich für ein altes Gebäude interessieren, unbedingt VOR dem Kauf alle neuralgischen Punkte von einem Bausachverständigen prüfen lassen. Der VPB warnt: Ist die Immobilie befallen, immer erst die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen und deren Kosten in einem Gutachten abklären lassen, um danach entweder Abstand von dem Objekt zu nehmen oder den Preis entsprechend zu verhandeln.

6. Immobiliengutachter-Tipp: Gefährlich: Schwarzgeld beim Hausbau und Immobilienkauf

"Brauchen Sie eine Rechnung?" So lautet die oft gestellte Frage an den Hausbauer oder -käufer. Und mancher gerät ins Schwanken: Wenn er hier ein bisschen spart, dann kann er sich dort vielleicht doch noch das heiß ersehnte Extra leisten. Einige werden schwach – sie verzichten auf die Rechnung und damit auf jegliche Sicherheit.

Der Verband Privater Bauherren, VPB, seit 1976 Verbraucherschutzorganisation für den privaten Hausbauer und Immobilienkäufer, warnt eindringlich vor Schwarzgeldgeschäften: Bauherren und Immobilienkäufer machen sich steuerrechtlich strafbar, wenn sie sich auf Schwarzgeldgeschäfte einlassen. Außerdem bedeutet der Verzicht auf die Rechnung auch die Aufgabe aller Ansprüche auf Mängelbeseitigung und Gewährleistung. Denn wie kann der Bauherr die vereinbarten Leistungen nachweisen, wenn er dazu weder einen schriftlichen Auftrag noch eine Rechnung besitzt?

Tipp von ihrem Gutachter für Immobilien: Alle Vereinbarungen beurkunden lassen

Auch auf eine weniger bekannte Gefahr weisen Immobiliengutachter des VPB hin: Wer bei einem Kaufvertrag für ein Haus oder Grundstück schummelt und nur einen Teil des Preises in den Vertrag schreibt und das übrige Geld nebenher bar und ohne Quittung übergibt, der riskiert, dass der gesamte Vertrag platzt. Er hat dann kaum noch Chancen, das "schwarze" Geld jemals wieder zu sehen! Das Gleiche gilt, wenn bei Althäusern Einbaumöbel oder Gartenanlangen mit verkauft, aber nicht in den Vertrag aufgenommen und unter der Hand bezahlt werden. Die höchstrichterliche Rechtssprechung, so der VPB, ist unmissverständlich: Wer einen gültigen Vertrag will, muss alle Vereinbarungen beurkunden lassen. Das Geschäft wird sonst nichtig. Kritisch wird es für Bauherren auch, wenn sie für spätere Finanzierungen, Beleihungen oder Versicherungen den Verkehrswert der Immobilie nachweisen müssen. Dazu brauchten sie Rechnungen und Belege. Fehlen diese, können sie den wahren Verkehrswert ihrer Immobilien nicht belegen.

7. Immobiliengutachter-Tipp: VPB warnt: Ein Haus kostet auch nach dem Kauf noch viel Geld

Mit der Bezahlung des Festpreises ist der Hauskauf noch lange nicht erledigt, mahnt der Verband Privater Bauherren (VPB). Wer ein Haus kauft, der muss neben der reinen Kaufsumme mit weiteren, teils hohen Neben- und vor allem Folgekosten rechnen. Sowohl die anfangs recht erheblichen Nebenkosten, wie auch die später über Jahrzehnte anfallenden Folgekosten sollten genau berechnet und ins Budget der Familie einkalkuliert werden. Damit dabei keine gravierenden Kalkulationsfehler passieren, hat der Verband Privater Bauherren den neuen Bauherren-Ratgeber "Nebenkosten bei Hauskauf und -unterhaltung" entwickelt. Er kann ab sofort kostenlos unter www.vpb.de (Stichwort 'Services') im Internet heruntergeladen werden.

Unter die Nebenkosten beim Hausbau und Immobilienkauf fallen unter anderem die Gebühren für die Beurkundung des Kaufvertrags beim Notar. Die sind in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und richten sich nach dem Wert der Immobilie – bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro beispielsweise addieren sie sich auch bei einfacher Vertragsgestaltung und Kaufabwicklung auf rund 2.300 Euro, inklusive Mehrwertsteuer. Ist der Vertrag beim Notar abgeschlossen, bekommt der Hauskäufer Post vom Finanzamt: Die Grunderwerbsteuer wird fällig. Sie liegt je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Immobilienkaufpreises, im Falle des Beispielhauses also zwischen 10.500 und 15.000 Euro. Diese Schuld muss umgehend bezahlt werden, erinnert der VPB, denn erst wenn die Grunderwerbsteuer bezahlt ist, stellt das Finanzamt die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die das Grundbuchamt benötigt, um den neuen Eigentümer ins Grundbuch eintragen zu können. Auch diese Eintragung kostet Gebühren: Gut 600 Euro werden dafür in diesem Falle in Rechnung gestellt. Allein für Kauf und Eintragung eines solchen Objektes fallen also bis zu 20.000 Euro Nebenkosten an, warnt der Verbraucherschutzverband. Das entspricht dem Wert eines Zweitwagens.

Hinzu kommen gelegentlich noch Maklergebühren: Wer beim Erwerb von Haus, Wohnung oder Grundstück die Dienste eines Maklers in Anspruch genommen hat, der muss grundsätzlich direkt nach der Protokollierung beim Notar auch die dafür fällige Maklergebühr bezahlen. Sie beträgt, je nach Region, im Mittel zwischen vier und sechs Prozent des Kaufpreises. Mancherorts ist die Teilung der Provision zwischen Käufer und Verkäufer noch üblich, in der Regel zahlt aber der Käufer für Maklers Müh.

Finanziert werden Häuser, Grundstücke oder Eigentumswohnungen in der Regel über Darlehen und Bausparverträge. Die jeweiligen Kreditinstitute lassen sich dafür im Grundbuch (das Amt erhebt dafür eine Gebühr) eine sogenannte Grundschuld eintragen; so sichert sich die Bank den Zugriff auf die Immobilie, falls der neue Besitzer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Kreditinstitute lassen sich im Übrigen nicht nur ihre Darlehen verzinsen, sie verlangen außerdem Bearbeitungsgebühren – manche bis zu einem Prozent der Darlehenssumme.

Kaum hat der neue Eigentümer sein Haus übernommen, flattern ihm erste Abgabenbescheide ins Haus: Unter anderem die Grundsteuer - nicht zu verwechseln mit der oben erwähnten Grunderwerbsteuer. Bei der Grundsteuer handelt es sich um eine Abgabe, die Städte und Gemeinden von jedem Hauseigentümer erheben. Mit dieser kommunalen Steuer ziehen sie in der Regel auch Wasser- und Abwassergeld ein, ebenso Niederschlagsgebühren für versiegelte Flächen. Hinzu kommen Grundgebühren für Gas, Strom, Müll. Alles in allem summiert sich der reine Unterhalt eines Hauses zu einer erstaunlichen Summe, die neben Zins- und Tilgungszahlungen zusätzlich aufläuft. Für ein normales Reihenhaus, etwa im Rhein-Main-Gebiet, ergeben sich allein an unausweichlichen Grundsteuern und Gebühren gut 1.700 Euro im Jahr. Hinzu kommen die individuellen Strom- und Heizkosten, Müll- und Kehrgebühren für den staatlich vorgeschriebenen Schornsteinfegerbesuch. Selbstverständliche Dinge wie Telefon- oder Kabelanschluss noch gar nicht eingerechnet.

Versicherungen sowie zusätzliches Finanzpolster vorsehen

Ganz wichtig sind auch die Versicherungen, erinnert der VPB. Er empfiehlt Hausbesitzern sowohl eine Wohngebäudeversicherung als auch Haus- und Grundstücksbesitzer-Haftpflicht. Oft vergessen die neuen Eigentümer auch die Instandhaltungsrücklage, die ist aber auch beim Neubau schon sinnvoll. Rund einen Euro pro Quadratmeter Wohnfläche im Monat empfiehlt der Verbraucherschutzverband als Polster für notwendige Reparaturen.

Fazit: Wer vor dem Kauf ein Wertgutachten durch einen unabhängigen Gutachter erstellen lässt, Vereinbarungen im Vertrag festhält und auch alle anfallenden Nebenkosten im Blick behält, kann ein glücklicher Hausbesitzer werden. [bev]

Weitere Infos & Kontakt

Ihr Bausachverständiger / Gutachter Immobilien für Landau, Neustadt und die Südpfalz
VPB Regionalbüro Landau-Neustadt/Südpfalz
Ziegelstraße 4
76751 Jockgrim in der Pfalz
Telefon: 07271 969724
Telefax: 07271 5345
Mobil: 0174 5862183
E-Mail-Adresse: landau@vpb.de
Website: www.vpb.de

Auch für Häuslebauer, die ganz von vorne anfangen, hält der VPB im Beitrag "Bauberatung in der Pfalz - Der VPB hilft beim Neubau" tolle Tipps und wichtige Infos bereit:

Bauberatung in der Pfalz - Der VPB hilft beim Neubau

Gutachter Immobilien

Autor:

VPB Regionalbüro Landau-Neustadt/Südpfalz aus Jockgrim

Ziegelstraße 4, 76751 Jockgrim
+49 7271 969724
landau@vpb.de
Webseite von VPB Regionalbüro Landau-Neustadt/Südpfalz
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