Liefer- und Radverkehr
Fußgängerzone darf länger befahren werden

Neustadt. Die Neustadter Fußgängerzone darf ab sofort vom Lieferverkehr und von Fahrradfahrern täglich von 19 bis 11 Uhr genutzt werden. Bislang war dies nur bis 10.30 Uhr erlaubt gewesen.
Die längere Öffnung geht zurück auf eine Initiative des Innenstadtbeirats, der Unternehmen-Interessensvertretung Willkomm-Gemeinschaft und des Handels. Nach einer verwaltungsinternen Prüfung hat der Stadtvorstand die Änderung beschlossen, auch die Verkehrskommission hat zugestimmt.
Bürgermeister und Ordnungsdezernent Stefan Ulrich erklärt: „Dies ist wichtig für unsere Geschäfte in der Fußgängerzone. Häufig war eine Belieferung im bisherigen Zeitfenster bis 10.30 Uhr nicht möglich. Das hat zu Störungen im Geschäftsablauf geführt. Hier war der Wunsch der Unternehmen sehr groß, die Lieferzeiten zu entzerren. Eine halbe Stunde mehr ist da sehr kostbar. Entsprechend eines Stadtratsbeschlusses von 2020 ist dann auch der Radverkehr bis 11 Uhr in der Fußgängerzone erlaubt.“
Die Schilder in der Haupt-, Kellerei-, Friedrich- und Rathausstraße sowie am Juliusplatz und in der Laustergasse werden vom Bauhof abgeändert. Aus Kostengründen wird die bisherige Zeitangabe überklebt. Das soll bis Ende dieser Woche abgeschlossen sein.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Fußgänger in der Fußgängerzone stets Vorrang haben. Der Rad- und Lieferverkehr muss also besondere Rücksicht nehmen. cd/ps

Autor:

Christiane Diehl aus Neustadt/Weinstraße

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