Corona in Baden-Württemberg
Maskenpflicht an Schulen gelockert

Ab Montag entfällt die Maskenpflicht an Schulen in Baden-Württemberg weitestgehend. | Foto: Anastasia Gepp/Pixabay
  • Ab Montag entfällt die Maskenpflicht an Schulen in Baden-Württemberg weitestgehend.
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Corona Baden-Württemberg. An den Schulen wird es ab dem kommenden Montag Änderungen bezüglich der Maskenpflicht geben. Das Kultusministerium hat die Schulen am 16. Juni über die Grundausrichtung der kommenden Regelungen informiert, die noch in der Corona-Verordnung Schule umgesetzt werden müssen. Ab Montag soll dann gelten, dass bei einer Unterschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 50 in einem Stadt- und Landkreis die Maskenpflicht im Freien entfällt. Bei der Unterschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 35 und wenn es an der Schule in den vergangenen zwei Wochen keinen mittels PCR-Test positiv getesteten Fall gab, entfällt die Maskenpflicht auch in den Unterrichtsräumen. Außerhalb der Unterrichtsräume bleibt die Maskenpflicht im Schulgebäude bestehen.

„Angesichts der niedrigen Inzidenz und der Absicherung über die Testpflicht, durch die jeder Lehrer sowie jeder Schüler und jede Schülerin an den Schulen zweimal wöchentlich getestet wird, können wir die Maskenpflicht an den Schulen vorsichtig lockern“, sagt Kultusministerin Schopper. Sie fügt hinzu: „Es ist mir wichtig, dass wir bei Lockerungen auch an die Kinder und Jugendlichen denken. Sie mussten in der Pandemie zurückstecken, um die Älteren zu schützen, deswegen müssen wir sie jetzt auch bei Lockerungen berücksichtigen und ihnen Belastungen nehmen, wenn dies vertretbar ist.“ Hinzu komme, dass ein Großteil der Lehrerinnen und Lehrer durch das Vorziehen in der Impfpriorisierung bereits geimpft sein sollte.

Testpflicht, Hygienemaßnahmen und Vorgaben zum Lüften bleiben

Die Schule solle für die Schülerinnen und Schüler sicher bleiben. Deswegen dürfen die Schülerinnen und Schüler und die Lehrkräfte freiwillig eine Maske tragen. Außerdem bleibt es an den Schulen auch bei der indirekten Testpflicht, den bestehenden Hygienevorgaben des Kultusministeriums und ebenso bei den Vorgaben zum Lüften. Diese Maßnahmen sollen weiter einen möglichst sicheren Schulbetrieb gewährleisten. Sofern die Inzidenzen wieder ansteigen sollten, greifen auch automatisch wieder die weitergehenden Schutzmaßnahmen. ps

Autor:

Laura Braunbach aus Neustadt/Weinstraße

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