Amt findet Geflügelpest bei Wildgans
Fall von Vogelgrippe bestätigt

Wildvögel stecken im Vergleich mit Nutztieren öfter mit der Geflügelpest an | Foto: Hermann und Richter/Pixabay
  • Wildvögel stecken im Vergleich mit Nutztieren öfter mit der Geflügelpest an
  • Foto: Hermann und Richter/Pixabay
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Mannheim. Bei einer am 25. Januar im Stadtgebiet Mannheim aufgefundenen Kanadagans hat das zuständige Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, das Friedrich-Loeffler-Institut, am 3. Februar den Verdacht auf das hochpathogene Geflügelpest-Virus bestätigt. Am 4. Februar wurde der Ausbruch der Wildvogel-Geflügelpest amtlich festgestellt. Die Wildgans wurde auf dem Gelände des Luisenparks gefunden, gehört aber nicht zum dortigen Tierbestand. Daher hat der Fund aktuell keinerlei Auswirkungen auf die dort gehaltenen Vögel.
In Abstimmung mit den ebenfalls von Fällen betroffenen benachbarten Kreisen Karlsruhe (Stadt) und Heidelberg sowie dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) ordnet die Stadt Mannheim zum jetzigen Zeitpunkt – vor dem Hintergrund des bisherigen Einzelfundes – keine Aufstallungspflicht an. Das heißt, es gibt aktuell keine Verpflichtung für Geflügelhalterinnen und -halter, ihre Tiere in überdachten Stallungen zu halten, um einen möglichen Kontakt zu infizierten Wildvögeln bzw. deren Exkrementen zu vermeiden. Allerdings behält sich die zuständige Behörde vor, eine entsprechende Verpflichtung zur Aufstallung zu verhängen, falls weitere Fälle festgestellt werden sollten.
Um dies zu vermeiden, fordert die Stadt Mannheim alle Geflügelhalterinnen und -halter auf, die einschlägigen Biosicherheitsmaßnahmen zu befolgen. Sie empfiehlt zudem eine vorübergehende freiwillige Aufstallung. Weitere Informationen für Geflügelhalterinnen und -halter sind unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/tierschutz-tiergesundheit/tiergesundheit/tierkrankheiten-tierseuchen-zoonosen/vogelgrippe zu finden.
Bezüglich einer Übertragung des Virus auf den Menschen wird das Risiko laut Robert-Koch-Institut als sehr gering und nur bei sehr engem Kontakt mit den betroffenen Tieren eingeschätzt. Auch der Verzehr von durchgegartem Geflügelfleisch und Eiern ist unbedenklich.
Verendete oder kranke wildlebende Wasservögel und Greifvögel sind dem Veterinärdienst der Stadt Mannheim per E-Mail an veterinaerdienst@mannheim.de oder telefonisch unter 0621/293-6361 zu melden. Von dort aus wird das Einsammeln und Beproben verendeter Tiere organisiert. Dorthin können sich Geflügelhalterinnen und -halter auch bei weiteren Fragen, insbesondere zu Maßnahmen der Biosicherheit, wenden. Krank wirkende Vögel und Vogelkadaver sollten nicht berührt oder vom Fundort entfernt werden, um eine weitere Ausbreitung zu vermeiden.
Bei der hochansteckenden Geflügelpest handelt es sich um eine Infektion von Vögeln mit Influenza-A-Viren, in diesem Fall des Typs H5N1. Ist Geflügel an H5N1 erkrankt, versterben die Vögel meist unmittelbar. Weitere Symptome der Geflügelpest können ein drastischer Rückgang der Futteraufnahme und bei Legetieren der Einbruch der Legeleistung, gefolgt von Apathie, Atemnot, Schwellung, Blauverfärbung der Kopfregion, Durchfall und Verhaltensstörungen als Anzeichen einer Gehirnbeteiligung sein. In der Regel erkranken Haushühner und Puten schwer. Wildvögel werden meist tot aufgefunden

Autor:

Julia Glöckner aus Ludwigshafen

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