Corona-Meldepflicht für Haustiere
Infektionen sollen gemeldet werden

Die Corona-Meldepflicht für Haustiere soll weitere Erkenntnisse über die Übertragung des Virus liefern. | Foto: Free-Photos/Pixabay
  • Die Corona-Meldepflicht für Haustiere soll weitere Erkenntnisse über die Übertragung des Virus liefern.
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Coronavirus. Haustiere, die sich mit Corona infiziert haben, sollen künftig meldepflichtig sein. Das ist der Kern der neuen Verordnung, die Julia Klöckner, Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, auf den Weg gebracht hat. In verschiedenen Ländern waren bereits Fälle von infizierten Tieren wie Hauskatzen bekannt geworden. Es gebe auch Fallberichte für einen Tiger und einen Löwen in einem Zoo in den USA. Insgesamt wurden weltweit 15 Infektionen bei gehaltenen Tieren gemeldet. 

Die Anfälligkeit verschiedener Tierarten sei laut dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit des Bundeslandwirtschaftsministerium, dem Friedrich-Loeffler-Institut, sehr unterschiedlich. Katzen und Frettchen seien laut Infektionsversuchen des Instituts für den Erreger empfänglich, Hunde nach derzeitigem Stand weniger. Die bisherigen Erfahrungen, auch aus Deutschland, liefern aber keine Hinweise darauf, dass Haustiere, einschließlich Katzen und Frettchen, das Coronavirus auf Menschen übertragen.

Meldepflicht soll weitere Erkenntnisse bringen

„Bei der Bekämpfung von Corona können wir nicht auf Erfahrungen und Expertenwissen zurückgreifen – den Umgang damit lernen wir in Echtzeit. Mehr Wissen schützt uns. Umso wichtiger also, die Forschung in vielen Lebensbereichen voranzutreiben, um Erkenntnisse zu gewinnen. Das machen wir mit der Meldepflicht: Sie ist – auch international – von großer Bedeutung für die Wissenschaft, um Informationen zu Übertragung, Vorkommen und Ausbreitung von Corona zu erhalten.", erklärt Klöckner.

Dabei betont sie, dass es für Haustierhalter keine Pflicht gebe, ihre Tiere testen zu lassen. Das sei nur sinnvoll, wenn das Tier klinische Symptome zeige. Thomas Mettenleiter, Präsident des FLI ergänzt, dass SARS -CoV-2 ein zoonotischer Erreger sei und es deshalb wichtig ist, die Rolle von Tieren bei der Epidemiologie der Infektion zu untersuchen und besser zu verstehen. Deshalb helfe hier die Meldepflicht. 

Ziel der neuen Meldepflicht:

Die Meldepflicht soll Antworten auf ungeklärte Fragen wie über das Vorkommen und Verbreiten der Corona-Infektionen bei Haustieren. Außerdem soll es einen Überblick über die Infektionen bei Tieren in Deutschland geben, um zukünftig Risiken in Bezug auf die Gesundheit von Mensch und Tier frühzeitig zu erkennen und zu bekämpfen. Außerdem ist es dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft möglich, die Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) und die EU-Kommission über bestätigte Fälle von Corona-Infektionen bei gehaltenen Tieren in Deutschland zu informieren.

So läuft die Meldung ab

Die Maßnahmen bei einem positiven Untersuchungsergebnis sollten mit dem behandelnden Tierarzt und der Veterinärbehörde beziehungsweise dem Gesundheitsamt vor Ort abgestimmt werden. Eine Meldung umfasst das Datum der Feststellung, die betroffene Tierart, den betroffenen Bestand, den betroffenen Kreis oder die kreisfreie Stadt. Der Tierarzt oder das Labor melden an die zuständige Behörde. Diese melden wöchentlich an das Bundeslandwirtschaftsministerium – unter Verwendung des EDV-Programms "TierSeuchenNachrichten-System". Das „TierSeuchenNachrichten-System“ wurde am Institut für Epidemiologie des Friedrich-Loeffler-Instituts entwickelt und wird dort betrieben. Sie wird auch bei der Seuchenbekämpfung und zur wissenschaftlichen Datenauswertung genutzt. Nutzer sind die Veterinärbehörden auf allen Ebenen einschließlich des FLI und unseres Ministeriums.

Weitere Informationen zum neuen Coronavirus, insbesondere zu Haustieren, stehen auf der Internetseite des Friedrich-Loeffler-Institus zur Verfügung: www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/coronavirus/

Autor:

Laura Braunbach aus Neustadt/Weinstraße

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