Hohe Corona-Inzidenzzahl in Ludwigshafen
Neue Allgemeinverfügung mit erweiterter Maskenpflicht

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Ludwigshafen/CoronavirusAufgrund der weiter steigenden Infektionszahlen wird die Stadt Ludwigshafen eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die vier Wochen gelten soll. In der Allgemeinverfügung sind Maßnahmen wie die Ausweitung der Maskenpflicht, weitere Kontaktreduzierungen, Veranstaltungen mit weniger Teilnehmern sowie Sperrstunden und Alkoholverbote enthalten. Bei stark sinkenden Zahlen könne sie früher außer Kraft gesetzt werden oder man könne Maßnahmen wieder reduzieren. Die Allgemeinverfügung ist gerade in der Abstimmung mit dem Land Rheinland-Pfalz und wird vermutlich am Donnerstag, 22. Oktober, erlassen werden.

Die Umgebung im Blick

Bei der Ausgestaltung des Maßnahmenkatalogs hat man sich am Corona-Aktionsplan des Landes Rheinland-Pfalz orientiert. Durch die räumliche Nähe war aber auch die Situation in Mannheim und der Region zu berücksichtigen, schließlich mache das Virus nicht an Landesgrenzen halt, so Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck. Es gibt viele Pendler, sei es zum Arbeiten, zur Freizeitgestaltung oder zum Einkaufen. Und gerade am vergangenen Wochenende habe man beobachten können, dass die Kneipen in Ludwigshafen verstärkt mit Menschen aus Mannheim gefüllt waren - da dort die Sperrzeiten bereits gegolten hatten. Daher sei es wichtig gewesen, möglichst klare und einheitliche Regeln für das Ballungsgebiet zu schaffen, damit die Menschen nicht ganz durcheinander kommen.

"Nur wenn die Regeln diszipliniert befolgt werden und die Menschen sich an die Hygieneregeln, die Abstandsgebote und die Maskenpflicht halten und damit verantwortungsvoll umgehen, nur dann können wir die Entwicklung nachhaltlig bekämpfen," so OB Steinruck. Es sei ihnen bewusst, dass die nun erlassenen Kontaktbeschränkungen große Einschränkungen darstellen würden. Sie hätten diese weitreichenden Entscheidungen nur nach gründlichen Überlegungen und Beratungen mit Fachleuten getroffen, erläuterte Steinruck.

Mit der Verschärfung der Regeln würden nun auch mehr und strengere Kontrollen einhergehen. Es werde nicht mehr ermahnt, ab jetzt würden Verstöße sofort als Ordnungswidrigkeit geahndet. "Nur die Bürgerinnen und Bürger selbst können dazu beitragen, dass das Infektionsgeschehen abnimmt. Wer sich daran hält, zeigt sich solidarisch mit den Mitmenschen, den Gewerbetreibenden und dem Handel. Es gibt Berufsgruppen, die unter diesen Einschränkungen wirtschaftlich leiden. Wir tun dies alles, damit wir einen Lock down wie im Frühjahr verhindern können. Das geht aber nur, wenn sich alle an die Regeln halten." appellierte die Oberbürgermeisterin.

Allgemeinverfügung - neue Corona-Regeln für Ludwigshafen im Detail

Erweiterte Maskenpflicht in der Innenstadt
Es wird eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum eingeführt. Diese betrifft die Bismarckstraße und die Ludwigstraße sowie die angrenzenden und verbindenden Plätze und Straßen, außerdem unter anderem die Rheingalerie, den Berliner Platz und die Prinzregentenstraße - also überall dort, wo viel los ist und man die Abstände nicht einhalten kann.
In den Schulen soll eine Maskenpflicht auch am Platz eingeführt werden, mit Ausnahme der Grundschulen und Sonderschulen. Hier warte man auf eine Rückmeldung vom Ministerium.

Veranstaltungen in Ludwigshafen
Für Veranstaltungen Im Freien wird es eine Begrenzung auf 100 Personen geben, im Innenraum auf 50 Personen. Für Veranstaltungen mit Hgienekonzept und einer festen Sitzplatzzuweisung gilt dies nicht.
Für private Feiern gilt eine Begrenzung auf zehn Personen. Bei Zusammenkünften in Privatwohnungen gilt die Verordnung nicht, aber eine dringende Empfehlung, diese auf maximal zehn Personen aus zwei Haushalten zu beschränken.

Alkoholabgabe/Gastronomie
Die Öffnungszeiten für Gastronomie, Mensen, Kantinen, Eiscafés, Internetcafés und so weiter werden auf den Zeitraum zwischen 6 und 23 Uhr begrenzt. Außerhalb dieser Zeiten darf auch kein Alkohol abgegeben werden, dies gilt auch für den Einzelhandel und Tankstellen. Um eine Verlagerung von Mannheim nach Ludwigshafen zu verhindern, hat man sich den Zeiten der Mannheimer Verfügung angeschlossen.

Sportbetrieb im Stadtgebiet Ludwigshafen
Der Trainingsbetrieb wird etwas eingeschränkt. Es sind nur noch zehn Personen in festen Gruppen zugelassen. Nicht eingeschränkt wird der komplette Pflichtspielbetrieb in den Ligen, allerdings ohne Zuschauer. Von den Einschränkungen ausgenommen ist der Profi- und Leistungssport. Dort kann weiterhin wie gewohnt trainiert und es können die Spieltage durchgeführt werden. Für Fitness- und Tanzstudios gilt: Gruppenangebote werden auf fünf Personen pro Gruppe begrenzt.

Messen und Märkte
Es sind keine Messen, Ausstellungen und Märkte erlaubt, auch keine Flohmärkte. Dies gilt nicht für Wochenmärkte, diese können stattfinden.

Kulturelle Veranstaltungen
Für kulturelle Veranstaltungen gelten weiterhin die Regelungen vom Land wie bisher, mit fest zugewiesenen Plätzen können unter Einhaltung der Regelungen können diese stattfinden.

"Wir wollen ein angemessenes öffentliches Leben am Laufen halten. Dabei sind die Erfahrungen der letzten Monate eingeflossen, es ist letztlich ein Abwägungsrisiko," so Jutta Steinruck. Sie bittet darum,  die Vorgaben möglichst ab sofort umzusetzen - jeder Kontakt und jede Infektion weniger würden dabei helfen,  das Infektionsgeschehen zu verlangsamen. 

Die Allgemeinverfügung wird voraussichtlich am Donnerstag, 22. Oktober 2020, erlassen und somit wirksam. bas

Autor:

Charlotte Basaric-Steinhübl aus Ludwigshafen

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