Bundesnotbremse im Kreis SÜW außer Kraft gesetzt:
Keine Ausgangsbeschränkung

Mit dem Wegfall der Bundesnotbremse für den Landkreis SÜW entfällt auch die Testpflicht für den Wild- und Wanderpark. | Foto: KV SÜW
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Landau. Die Bundesnotbremse im Landkreis Südliche Weinstraße ist seit heute, 0 Uhr außer Kreaft gesetzt, demnach gelten im Landkreis Südliche Weinstraße wieder die Bestimmungen des Landes Rheinland-Pfalz für Kommunen mit einer 7-Tages-Inzidenz unter 100. Nachdem die 7-Tages-Inzidenz am Dienstag den fünften Werktag in Folge unter dem Wert von 100 lag, ist die Bundesnotbremse gefallen. Das heißt unter anderem: es keine Ausgangssperren im Landkreis Südliche Weinstraße mehr.
Weitere Lockerungen könnten folgen. Denn das Land Rheinland-Pfalz hat die zweite Stufe des sogenannten Perspektivplans ab Freitag, 21. Mai 2021, angekündigt. Die konkrete Umsetzung wird durch eine weitere Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz geregelt werden. Es soll unter anderem Lockerungen im Bereich der Kultur und dem Sport geben. Detailinformationen dazu liegen noch nicht vor.
Landrat Dietmar Seefeldt betont: „Im Landkreis Südliche Weinstraße sind die Neuinfektionen zuletzt deutlich zurückgegangen und lag bei 47,0. Das ist sehr deutlich unter 100. Durch die angekündigten neuen Landesregeln und durch gegebenenfalls weiter sinkende Inzidenzen werden möglicherweise noch weitere Lockerungen folgen. Für uns alle, für Privatpersonen und Betriebe, besonders für den Einzelhandel, die Gastronomie und die Hotellerie, sind das endlich gute Nachrichten. Ich danke allen, die durch ihr Verhalten dazu beigetragen haben, dass die Neuinfektionen zurückgehen.“
Nach der aktuell geltenden Landesverordnung darf seit heute der gesamte Handel wieder öffnen. Es gelten dann die gleichen Bedingungen wie bisher in Lebensmittelgeschäften. Zudem ist jetzt kontaktarmer Urlaub möglich. Übernachtungen in Ferienwohnungen und in Wohnmobilen und Wohnwagen mit eigenen sanitären Anlagen sind dann ebenfalls wieder erlaubt. Übernachtungen in Hotels und ähnlichen Einrichtungen sind möglich, wenn sie „kontaktarm“ sind, also zum Beispiel Frühstück auf dem Zimmer und ein eigenes Bad angeboten wird. Für den Aufenthalt in Hotels und ähnlichen Einrichtungen ist eine Testung bei Anreise und danach alle 48 Stunden notwendig. Auch im Sport ist das kontaktfreie Training wieder möglich, das gilt sowohl für Aktivitäten im Freien als auch in der Halle. Maximal fünf Personen aus zwei Hausständen, wobei Kinder bis einschließlich 14 Jahre sowie geimpfte und genesene Personen mit entsprechendem Nachweis nicht mitzählen, dürfen dann zusammen Sport machen. Wenn ein Abstand von drei Metern eingehalten wird, können auch mehr Personen Sport treiben, als nach den allgemeinen Kontaktbeschränkungen zulässig. Generell gilt, dass eine Personenbegrenzung von einer Person auf 40 qm Gesamttrainingsfläche besteht. Bei Sport in der Halle bestehen zudem die Testpflicht und die Pflicht zur Kontakterfassung. Außerdem ist für maximal 20 Kinder Sport im Freien auch ohne Abstand möglich. Fitnessstudios dürfen ebenfalls wieder öffnen, wenn die für den Sport geltenden Regelungen eingehalten werden.
Mit dem Wegfall der Bundesnotbremse entfällt auch die Testpflicht für den Wild- und Wanderpark. Die Maskenpflicht gilt für den ganzen Park, wobei im Freien eine Alltagsmaske ausreichend ist. Die Vorausbuchungspflicht gilt weiterhin.
Bei dem aktuellen 7-Tages-Inzidenzwert von 47,0 für den Landkreis Südliche Weinstraße handelt es sich um den sogenannten „LUA-Wert“, die Zahl des Landesuntersuchungsamts. Wenn der Landkreis an fünf aufeinander folgenden Werktagen unter der 7-Tages-Inzidenz von 50 bliebe, könnten am übernächsten Tag weitere Lockerungen eintreten. Ausschlaggebend für die Zählung der Tage ist der RKI-Wert, der in der Regel dem LUA-Wert vom Vortrag entspricht. Die Pfingstfeiertage zählen dabei nicht als Werktage, sodass bei einer anhaltenden 7-Tages-Inzidenz von unter 50 theoretisch frühestens am 28. Mai 2021 die nächste Lockerungsstufe möglich wäre.

Autor:

Thomas Klein

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