Auch beim Fahrradfahren gibt es eine Promillegrenze
Strafverfahren wurden eingeleitet

Symbolfoto Atemalkoholtest | Foto: Polizei Rheinland-Pfalz
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Landau. Gegen zwei Fahrradfahrer wurde ein Strafverfahren eingeleitet, weil sie in der Nacht von Montag, 25. Oktober, auf Dienstag, 26. Oktober, alkoholisiert mit dem Fahrrad unterwegs waren. Zunächst fiel ein 19-jähriger Radfahrer in der Hindenburgstraße in Landau einer Polizeistreife auf, weil er ohne Beleuchtung und in starken Schlangenlinien fuhr. Bei der anschließenden Verkehrskontrolle ergab ein Atemalkoholtest einen Wert von 2,39 Promille. Als absolut fahruntauglich gilt ein Fahrradfahrer ab 1,6 Promille. Auf den 19-Jährigen kommt nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr zu. Ein 22-Jähiger Radfahrer beschädigte in der Godramsteiner Straße beim Vorbeifahren den Außenspiegel eines geparkten Fahrzeugs und flüchtete anschließend von der Unfallörtlichkeit. Ein Zeuge hatte den Unfall beobachtet und verständigte die Polizei. Diese konnte den 22-Jährigen im Rahmen der Fahndung kontrollieren. Ein Atemalkoholtest ergab bei ihm einen Wert von 1,96 Promille. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung und Verkehrsunfallflucht eingeleitet. | Polizeidirektion Landau

Autor:

Annette Thomas aus Ludwigshafen

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