Stellenausschreibung Verbandsgemeinde Maxdorf
Ausbildungsplatz für den Beruf der/des Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) zu besetzen
Bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maxdorf
ist zum 01.08.2021 ein
Ausbildungsplatz für den Beruf
der/des Verwaltungsfachangestellten (m/w/d)
zu besetzen.
Die Dauer der Ausbildung beträgt drei Jahre und erfolgt im dualen System. Der theoretische Teil
findet in der Berufsbildenden Schule Wirtschaft II Ludwigshafen, sowie im Kommunalen
Studieninstitut Ludwigshafen statt. Im praktischen Teil durchlaufen Sie alle Fachbereiche der
Verbandsgemeindeverwaltung Maxdorf, sowie eine dreimonatige Gastausbildung bei einer
anderen Behörde.
Voraussetzung ist ein qualifizierter Sekundarabschluss 1 (Mittlere Reife) mit den Noten
mindestens befriedigend in den Hauptfächern Mathematik und Deutsch.
Sie sollten Interesse an schreibtischbezogenen Tätigkeiten, gute Rechtschreibkenntnisse und am
Umgang mit Gesetzen und Zahlen haben. Außerdem sollten Sie ein gutes Ausdrucksvermögen,
Umgangsformen und Kontaktfreudigkeit sowie Verantwortungsbewusstsein und ein gewisses
Maß an Selbstständigkeit haben.
Wir bieten Ihnen eine qualifizierte und abwechslungsreiche Ausbildung,
flexible Arbeitszeiten und attraktive Entwicklungsmöglichkeiten im Öffentlichen Dienst.
Wir freuen uns auf Ihre schriftliche Bewerbung* mit den üblichen Unterlagen Lebenslauf,
Jahreszeugnis 2020 und sonstige Bescheinigungen, die Sie bitte bis zum 20.09.2020.
ausschließlich per E-Mail einreichen unter: Bewerbung@vg-maxdorf.de.
Bitte beachten Sie hierbei, dass Ihre Bewerbung als PDF-Datei (maximal 10 Seiten) eingereicht wird.
Bitte reichen Sie nur Kopien Ihrer Zeugnisse etc. und keine Mappen ein, da die
Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden. Mit der Eingabe der
Bewerbung erklären sich die Bewerber/innen gleichzeitig einverstanden, dass vorübergehend
erforderliche Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens gespeichert werden. Sofern Ihnen eine
schriftliche Absage zugeht, werden Ihre Bewerbungsunterlagen drei Monate aufbewahrt und
anschließend unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften vernichtet.
Autor:Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim aus Lambsheim-Heßheim |
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