Arztpraxen, Psychotherapeuten, Krankenhäuser & Co.
Auf dem Weg zurück zum Regelbetrieb

Foto: Symbolbild stevepb/pixabay.com
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Region. Aufgrund der Corona-Pandemie sind auch in Baden-Württemberg in niedergelassenen Arztpraxen und Krankenhäusern sogenannte nicht dringliche Behandlungen aufgeschoben worden. Die Angst an Corona zu erkranken und das Herunterfahren des medizinischen ambulanten und stationären Regelbetriebes haben aber auch dazu geführt, dass viele Patienten dringend erforderliche diagnostische und therapeutische Maßnahmen nicht wahrgenommen haben. Nun kehren die Ärzte und die Kliniken auch in der Region Karlsruhe Land schrittweise wieder zur Regelversorgung zurück. Dadurch sind auch wieder Behandlungen möglich, die zwar medizinisch notwendig, aber keine akuten Notfälle sind. Hierzu hat sich das Ministerium für Soziales und Integration jetzt mit den beteiligten Akteuren auf gemeinsame Eckpunkte verständigt.

„Wir haben in den vergangenen Wochen zusammen mit unseren Partnern enorme Anstrengungen unternommen, um die Versorgungskapazitäten im Zusammenhang mit COVID-19 auszubauen“, sagte Gesundheitsminister Manfred Lucha am Dienstag (5. Mai) in Stuttgart. „Nun können wir schrittweise wieder in die Regelversorgung einsteigen. Die Corona-Pandemie darf nicht dazu führen, notwendige medizinische Behandlungen langfristig zu verschieben. Sollte sich die Situation erneut verschärfen, sind die Arztpraxen und die Kliniken im Land aber auch darauf vorbereitet. Generell gilt: Niemand sollte aus Angst vor einer Infektion keine medizinische Hilfe im Krankenhaus oder bei einem niedergelassenen Arzt aufsuchen.“

Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg, die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg, die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft, die Universitätskliniken, die Landesärztekammer Baden-Württemberg, die Landesverbände der Krankenkassen sowie der Verband der Ersatzkassen haben sich auf folgende Eckpunkte zur schrittweisen Wiederaufnahme des Reguelbetriebs in Krankenhäusern sowie Arzt- und Psychotherapeutenpraxen verständigt:

· Die Partner appellieren an die Patienten, bei akuten und chronischen Erkrankungen sowie in Notfällen unbedingt medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen und dies nicht aus Sorge vor einer Infektion zu unterlassen und dadurch schwere Gesundheitsschäden zu riskieren.

· Die Maskenpflicht im Rahmen der Corona-Verordnung der Landesregierung wird auf den Besuch von Arzt- und Psychotherapeutenpraxen ausgeweitet.

· Die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten sorgen durch ein Terminmanagement dafür, dass die Zahl der Patienten in den Praxen so gestaltet wird, dass Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden können.

· Die niedergelassenen Praxen verfügen schon bisher auch über ein eigenes staatlich überwachtes Hygienemanagement für Patienten

· Durch ein hausindividuelles infektiologisches Management etablieren die Krankenhäuser unter anderem ein Screening- und Testkonzept für Personal sowie für die Patientinnen und Patienten. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei den gefährdeten Patientinnen und Patienten.

· Die neu geschaffenen zusätzlichen Intensivbehandlungskapazitäten ebenso wie die ambulanten Fieberambulanzen und Corona-Schwerpunktpraxen sollen im Stand-by und aktiven Modus auch in den kommenden Monaten (bis zum 30. September 2020) zur Verfügung stehen und der begonnene Ausbau der Beatmungskapazitäten fortgesetzt werden.

· Für die Behandlung intensivpflichtiger COVID-19-Patientinnen und Patienten steht ein Anteil in Höhe von 30 bis 35 Prozent der Intensiv- und Beatmungskapazitäten zur Verfügung.

Um die individualmedizinische Behandlung sicherzustellen, führen die Krankenhäuser bei steigender Auslastung frühzeitig gemeinsam mit dem Rettungsdienst Patientenverlegungen durch. Die beiden Register COVID-19-Ressource-Board und DIVI bieten inzwischen einen tagesaktuellen Überblick über freie Intensivkapazitäten und erleichtern somit die Planung frühzeitiger Verlegungen. Zur überregionalen Koordinierung von Verlegungen stehen die Oberleitstelle Baden-Württemberg und die Zentrale Koordinierungsstelle für Intensivtransporte (ZKS) zur Verfügung. Auch die zusätzlichen Kapazitäten in kooperierenden Rehabilitations- und Vorsorgekliniken können weiter abgerufen werden. Eine Nutzung von Behelfskrankenhäusern beispielsweise in Hallen soll nur in einer extremen Versorgungssituation erfolgen. In sämtlichen Krankenhäusern erfolgt eine klare Trennung zwischen Infektions- und Nicht-Infektionsbereichen. Die Krankenhäuser setzen ferner ein Testkonzept entsprechend dem aktuellen Wissensstand um und treffen Schutzmaßnahmen, um Ansteckungsrisiken für Patientinnen und Patienten sowie Personal zu minimieren.

Minister Lucha bittet Patienten sich bei Besuchen in den Arztpraxen vorher telefonisch anzumelden und einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Gleichzeitig appellierte er an die Menschen im Land, weiterhin in den Praxen und Krankenhäusern die erforderlichen Hygieneregeln strikt einzuhalten, um auch bei den schrittweisen Lockerungen die Infektionsraten nicht weiter ansteigen zu lassen.

Autor:

Jo Wagner

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