Wieviel Geld bekommt man eigentlich vom Jobcenter?
Regelsätze wurden erhöht

- Theresa Hanzen aus Kaiserslautern mit ihren beiden Kindern
- Foto: Hanzen
- hochgeladen von Frank Schäfer
Jobcenter Stadt Kaiserslautern. Zum 1. Januar 2021 wurden die Regelsätze für das Arbeitslosengeld II erhöht. Dies kommt auch Theresa Hanzen aus Kaiserslautern zugute. Die alleinerziehende Mutter hat zwei Kinder im Alter von drei und vier Jahren und erhält seit deren Geburt die Grundsicherung vom Jobcenter. Zurzeit wartet sie darauf, dass ihre Umschulung zur Einzelhandelskauffrau beginnt. “Im Februar soll’s losgehen”, freut sich die junge Mutter. Als Grundsicherung erhält sie nun 446 Euro monatlich. Hinzu kommen für die Kinder jeweils 283 Euro, das Kindergeld und der Unterhaltsvorschuss werden damit verrechnet. Die 555 Euro für Miete und Nebenkosten werden vom Jobcenter direkt an den Vermieter gezahlt.
Sehr genau haushalten
“Es ist schon sehr wenig. Aber es kommt auch darauf an, wie man mit dem Geld umgeht”, berichtet Theresa Hanzen. “Man muss sehr genau haushalten und sich das Geld gut einteilen. Ich drehe jeden Cent zehn Mal um, bevor ich ihn ausgebe. Beim Einkaufen achte ich immer darauf, was gerade günstig ist und nutze oft Sonderangebote. Dabei hilft mir auch die App kaufDa. Außerdem habe ich den Stromanbieter gewechselt, um Energiekosten zu sparen. Manchmal bleibt am Ende des Monats noch was übrig. Das Geld spare ich, um irgendwann den Führerschein zu machen.”
Kostenübernahme für Nachhilfeunterricht und Klassenfahrten
Leistungsempfänger, die Kinder im schulpflichtigen Alter haben, können die Übernahme bestimmter Ausgaben beim Jobcenter beantragen. “Auf Antrag übernimmt das Jobcenter die Kosten für Nachhilfeunterricht oder Klassenfahrten. Schulbücher kann man entweder ausleihen, oder – wenn dies nicht möglich ist – die Kostenübernahme beim Schulamt der Stadtverwaltung beantragen”, erklärt Steffen Schmiedtke, Fachmann für Leistungsfragen beim Jobcenter Stadt Kaiserslautern.
Kleinkinder und Jugendliche profitieren am meisten
Mit der Anhebung der Regelsätze erhalten volljährige Einzelpersonen nun 446 Euro monatlich und damit 14 Euro mehr. Volljährige Partner in einer Bedarfsgemeinschaft erhalten 401 Euro (+12 Euro), volljährige Kinder bis zum 24. Lebensjahr 357 Euro (+12 Euro), Kinder zwischen 14 und 17 Jahren 373 Euro (+45 Euro), Kinder zwischen 6 und 13 Jahren 309 Euro (+1 Euro) und Kinder zwischen 0 und 5 Jahren 283 Euro (+33 Euro). Damit profitieren Kleinkinder und Jugendliche am meisten von der Erhöhung. Die Erhöhung für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren fällt am geringsten aus, jedoch hatte diese Altersgruppe bereits bei der letzten Erhöhung 2018 überdurchschnittlich profitiert. Damals betrug der Anstieg 21 Euro.
Der persönliche Schulbedarf wurde ebenfalls angepasst. Die automatisch bewilligte Leistung stieg von 150 Euro auf 154,50 Euro. Die Auszahlung dieser Leistung erfolgt im Februar in Höhe von 51,50 Euro und zu Beginn des neuen Schuljahres im August in Höhe von 103 Euro.fsc/ps
Autor:Jobcenter Kaiserslautern aus Kaiserslautern |
Kommentare