Soforthilfemittel für Starkregengeschädigte in Kaiserslautern ausbezahlt
Anträge sind weiterhin möglich

Kaiserslautern. Sechs Antragstellern konnte innerhalb einer Woche nach Antragseingang jeweils der Höchstbetrag von je 1.500,00 Euro als Soforthilfe angewiesen werden. Bei weiteren drei Anträgen hängt die Entscheidung noch vom Mitwirken der Betroffenen ab. Diese staatliche Hilfe hatte das Land den Menschen unterstützend zugesagt, die durch die Starkregenereignisse in ihrer existenziellen Grundlage beeinträchtigt waren. „Wir sind froh, dass aktuell alle vorliegenden Anträge abschließend bearbeitet sind. Insgesamt haben wir mehr als 40 Personen entsprechende Unterlagen zur staatlichen Unterstützung zugesandt. Inzwischen können wir die eingehenden Anträge innerhalb eines Tages entscheiden. Wir wollen denen, die ohnehin schon Leid erlitten haben, zumindest in finanzieller Hinsicht mit der schnellen Entscheidung auch Handlungssicherheit und Perspektive geben“, so der Leiter des Sozialreferates Christian Littek. Das Referat Soziales weist darauf hin, dass entsprechende Anträge weiterhin möglich sind. Diese müssen dem Referat bis spätestens 13. August zugegangen sein. Informationen erhalten Interessierte auch telefonisch unter 3651500. Anspruchsberechtigt sind Privatpersonen, die einen Schaden von mindestens 5.000 Euro (im Härtefall 3.000 Euro) erlitten haben und unter der EK-Grenze von jährlich 22.050 Euro (monatlich 1.837,50 Euro) liegen. Jede weitere Person im HH erhöht die Einkommensgrenze um 8.500 Euro jährlich. (ps)

Autor:

Stephanie Walter aus Wochenblatt Landstuhl

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