Elementarschaden-Pflichtversicherung: Was Hausbesitzer jetzt wissen müssen
- Symbolbild: Die Debatte um eine Elementarschaden-Pflichtversicherung betrifft Hausbesitzer direkt: Ohne Elementarschutz sind Schäden durch Starkregen, Hochwasser oder Rückstau oft nicht abgedeckt. Ein kurzer Vertragscheck zeigt, ob Schutz besteht und welche Rolle Prävention für die Kosten spielt.
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Elementarschaden-Pflichtversicherung. Gemeint ist eine Regel, nach der Wohngebäude flächendeckend gegen Schäden durch Starkregen, Hochwasser und Rückstau abgesichert wären, damit nach Unwettern nicht nur ein Teil der Eigentümer finanziell geschützt ist.
Wer ein Haus besitzt oder kauft, steht praktisch vor zwei Fragen: Ist Elementarschutz im Vertrag enthalten und wie bezahlbar bleibt er auch in Risikolagen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) beschreibt, dass aktuell rund 41 Prozent der Wohngebäude in Deutschland keinen Elementarschutz haben und Bund und Länder daher über neue Modelle bis hin zu einer Pflicht diskutieren.
Im Alltag entscheidet das am Ende darüber, ob nach einem vollgelaufenen Keller oder einer überfluteten Erdgeschosswohnung Versicherungsgeld fließt oder ob die Kosten weitgehend selbst getragen werden müssen. Sturm und Hagel sind in der Wohngebäudeversicherung meist bereits enthalten, Elementarschäden in der Regel nicht automatisch.
Was eine Elementarschadenversicherung abdeckt und was oft missverstanden wird
Die Elementarschadenversicherung ergänzt Wohngebäude- und Hausratversicherung. Laut GDV geht es vor allem um Überschwemmung durch Hochwasser, Starkregen und Rückstau. Gerade Rückstau spielt in der Praxis häufig eine Rolle, wenn bei Starkregen Abwasser aus dem Kanal in Kellerabläufe drückt.
Wichtig für die Einordnung ist auch das Leistungsniveau: Wohngebäude sind in Deutschland häufig zum gleitenden Neuwert versichert. Das bedeutet nach GDV, dass ein beschädigtes Gebäude grundsätzlich in gleicher Art und Güte zu aktuellen ortsüblichen Baukosten wiederhergestellt werden kann, inklusive einschlägiger öffentlich-rechtlicher Anforderungen. Das ist ein zentraler Punkt, weil steigende Baukosten die Regulierungssummen beeinflussen.
Wie groß das Schadenrisiko ist und warum einzelne Jahre wenig sagen
Naturgefahren verursachen laut GDV regelmäßig Schäden in Milliardenhöhe. Für 2025 nennt der Verband in der Sachversicherung rund 1,4 Milliarden Euro Schäden durch Naturgefahren, davon rund 1,0 Milliarde Euro durch Sturm und Hagel und rund 400 Millionen Euro durch Elementargefahren wie Starkregen und Überschwemmung.
Für den langfristigen Blick verweist der GDV darauf, dass Elementargefahren seit Beginn der Messungen 2002 durchschnittlich rund zwei Milliarden Euro pro Jahr verursachen. 2025 war damit vergleichsweise ruhig. Der GDV ordnet zugleich ein, dass einzelne Jahre keine verlässlichen Rückschlüsse auf die langfristige Entwicklung zulassen.
Was bei Pflicht, Opt-out und dem GDV-Modell „Elementar Re“ dahintersteckt
Die Versicherungswirtschaft wirbt laut GDV nicht für ein reines Pflichtmodell, sondern für ein Gesamtkonzept. Dazu gehören Prävention, Elementarschutz als Regelfall, Lösungen für Hochrisikolagen und eine begrenzte staatliche Rückdeckung für außergewöhnliche Extremkatastrophen.
Als praktischer Hebel wird ein Regelfall mit Opt-out beschrieben: Elementarschutz könnte im Neu- und Bestandsgeschäft automatisch vorgesehen sein. Nach transparenter Information könnte bewusst widersprochen werden. Das soll die Versicherungsdichte erhöhen, ohne die Vertragsfreiheit vollständig aufzugeben.
Für Hochrisiko-Lagen stellt der GDV das Modell „Elementar Re“ vor. Kernpunkt ist eine Risikoteilung für definierte Hochrisiko-Wohngebäude, bei denen risikogerechte Prämien schwer zu stemmen wären. Der GDV nennt dafür mehr als 400.000 Wohngebäude. Vorgesehen ist eine nach Gebäudegröße gestaffelte Beitragsobergrenze. Die Differenz zur eigentlich erforderlichen Prämie könnte über eine breit verteilte Solidarumlage ausgeglichen werden. Der Vertrag bleibt laut GDV beim Erstversicherer, klar definierte Hochrisiken könnten an „Elementar Re“ übertragen und dort gebündelt werden.
Wer im Extremfall zahlt und wann der Staat eine Rolle spielt
Im laufenden Betrieb tragen Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer sowie Versicherer die Schäden. Der GDV nennt als erste Sicherungslinie risikogerechte Prämien, Rückversicherung und gegebenenfalls „Elementar Re“. Solidarumlage und ein Sicherungsfonds sollen Hochrisikolagen zusätzlich stützen.
Der Staat soll laut GDV vor allem für rechtlichen Rahmen, Prävention und Katastrophenschutz zuständig bleiben. In dem Konzept der Versicherungswirtschaft wäre eine staatliche Rückdeckung über einen Stop-Loss nur bei sehr seltenen Extremereignissen ab ungefähr 30 Milliarden Euro vorgesehen.
Warum Prävention den Preis mitbestimmt und was Kommunen beeinflussen können
Der GDV betont, dass Versicherung Schäden ausgleicht, sie aber nicht verhindert. Prävention entscheidet gerade bei Starkregen, Hochwasser und Rückstau, ob Schäden entstehen und wie groß sie ausfallen. Das wirkt indirekt auch auf die Bezahlbarkeit, weil weniger Schäden den Druck auf Prämien senken können.
Als Gründe für weiteres Bauen in Risikogebieten nennt der GDV unter anderem Flächendruck, kommunale Entwicklungsinteressen und kurzfristige Wohnungsbauziele. Seit dem Jahr 2000 seien rund 2,7 Millionen neue Wohngebäude entstanden. Mehr als 32.000 davon stünden in Überschwemmungsgebieten. Insgesamt lägen etwa 300.000 Wohngebäude in hochgefährdeten Gebieten.
Welche Stellschrauben genannt werden:
- Bauverbote in vorläufig gesicherten und amtlich festgesetzten Überschwemmungsflächen.
- Stärkere Verankerung von Naturgefahren und Klimafolgen in Wasserrecht, Baurecht und Planungsrecht.
- Ein bundesweites Naturgefahrenportal sowie ein Naturgefahrenausweis für Gebäude.
- Kommunale Maßnahmen wie Entsiegelung, Rückhalteflächen, Hochwasserschutz und Starkregenvorsorge, ergänzt um Warn- und Alarmketten und Notfallpläne.
Was sich am eigenen Versicherungsvertrag heute konkret prüfen lässt
Für Eigentümerinnen und Eigentümer läuft die praktische Bestandsaufnahme auf wenige Punkte hinaus:
- Im Wohngebäude- und Hausratvertrag prüfen, ob Elementarschäden ausdrücklich eingeschlossen sind.
- Wenn kein Schutz besteht, klären, welche Nachversicherung möglich ist und welche Bedingungen gelten.
- Präventionsmaßnahmen am Gebäude einordnen, etwa Rückstauschutz, Sicherung von Kelleröffnungen, hochgelegene Strominstallationen und Notfallabläufe.
Zur Einschätzung des eigenen Risikos verweist der GDV auf einen kostenlosen, adressgenauen Hochwasser-Check unter www.dieversicherer.de/versicherer/wohnen/hochwassercheck.
Unterm Strich wird Elementarschutz politisch diskutiert, praktisch bleibt aber entscheidend, ob der Schutz im Vertrag enthalten ist und ob Prävention vor Ort Schäden und damit Kosten begrenzt.
Autor:Meike Jakob aus Landau |