Vogelgrippe in der Pfalz: Stallpflicht für Geflügel bis 15. Dezember verlängert [Update]

Die Vogelgrippe breitet sich weiter aus | Foto: Heike Schwitalla
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Vogelgrippe. Der Landkreis Germersheim hat die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz vor aviärer Influenza (Vogelgrippe/Geflügelpest) verlängert. Damit gilt die seit dem 12. November 2025 bestehende Aufstallungspflicht für Geflügel und andere empfängliche Vogelarten weiterhin bis zunächst 15. Dezember 2025. Eine erneute Verlängerung ist möglich.
Die Aufstallung bedeutet, dass die Tiere ausschließlich in einem geschlossenen Stall oder in einem gesicherten Auslauf gehalten werden müssen. Ein gesicherter Auslauf muss mindestens nach oben mit einer dichten, gegen Einträge geschützten Abdeckung versehen sein – zum Beispiel durch eine undurchlässige Folie oder ein Vlies. Seitlich muss der Auslauf gegen das Eindringen von Wildvögeln abgesichert sein, beispielsweise durch ein Netz. Darüber hinaus sind Geflügelbörsen, -märkte und vergleichbare Veranstaltungen, bei denen Geflügel oder Tauben zum Kauf oder zur Schau gestellt werden, bis auf Weiteres untersagt.

Nur noch freiwillige Maßnahmen im Landkreis Südliche Weinstraße und in Landau

Für das Gebiet des Landkreises Südliche Weinstraße und der Stadt Landau gilt wegen der aviären Influenza, umgangssprachlich Vogelgrippe genannt, nur noch bis Sonntag, 30. November, die sogenannte Aufstallpflicht für Geflügel. Das zuständige Veterinäramt Südliche Weinstraße teilt mit, dass diese Pflicht in SÜW und Landau aufgrund der aktuellen Lage und der aktualisierten Risikobewertung durch das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz zunächst nicht weiter verlängert wird. Die regionalen Gegebenheiten, insbesondere, dass es keine größeren Gewässer gibt und bisher auch keine betroffenen Wildvögel an der Südlichen Weinstraße oder in Landau zu verzeichnen waren, stellen sich anders dar als in anderen Landesteilen. Andernorts haben Landkreise oder kreisfreie Städte einen deutlich höheren Anteil an Oberflächengewässer oder mehr Flächen entlang der großen Flüsse – und damit mehr Risiko für den Eintrag der Tierseuche durch Zugvögel.

Sicherheitsmaßnahmen bei Tierhaltung empfohlen
Grundsätzlich empfiehlt das Veterinäramt Südliche Weinstraße, Geflügel weiterhin auf freiwilliger Basis aufzustallen, insbesondere dort, wo Vögel an Teichen und Wasserstellen gehalten werden, die auch für Wildtiere zugänglich sind. Um den Kontakt von Haus- und Nutzgeflügel mit Wildvögeln weitestgehend zu verhindern, sollten Ausläufe beziehungsweise Futterstellen abgedeckt sein. Straßen- und Stallkleidung strikt trennen sowie Hände vor dem Betreten und nach dem Verlassen der Ställe gründlich waschen hilft außerdem, das Risiko eines Eintrags des Virus zu reduzieren. Futter, Einstreu und andere Materialien sollten für Wildvögel unzugänglich gelagert sein. Ein- und Ausgänge zu Ställen sollten so gesichert sein, dass Unbefugte sie nicht betreten können.

November 2025

Die aviaire Influenza des Subtyps H5N1, auch bekannt als Vogelgrippe oder Geflügelpest, breitet sich auch in der Pfalz weiter aus. Aus diesem Grund haben die Landkreise im Tierseuchenverbund Rheinpfalz (Germersheim, Südliche Weinstraße, Bad Dürkheim und Rhein-Pfalz-Kreis) jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich eine Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Tierseuche erlassen. Diese Verfügungen treten am Mittwoch, den 12. November 2025, in Kraft.
Laut den rechtlich verbindlichen Bestimmungen wird die sogenannte Aufstallung von Geflügel angeordnet. Dies betrifft unter anderem Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten, Gänse und Tauben. Die Aufstallung bedeutet, dass die Tiere entweder ausschließlich in einem geschlossenen Stall oder in einem gesicherten Auslauf gehalten werden müssen. Ein gesicherter Auslauf ist dabei definiert als ein Bereich, der oben mit einer dichten, überstehenden Abdeckung versehen ist, die vor dem Eindringen von Wildvögeln schützt (z. B. eine undurchlässige Folie oder ein Vlies). Auch die Seiten des Auslaufs müssen gegen das Eindringen von Wildvögeln abgesichert sein, etwa durch ein Netz.
Diese Aufstallungspflicht gilt zunächst bis zum 30. November 2025.

Keine Geflügelschauen

Darüber hinaus ist die Durchführung von Geflügelschauen, Geflügelbörsen, -märkten und ähnlichen Veranstaltungen, bei denen Geflügel gekauft oder ausgestellt wird, vorerst untersagt.
Geflügelhalter, die ihre Geflügelhaltung bislang nicht beim zuständigen Veterinäramt gemeldet haben, werden aufgefordert, dies unverzüglich nachzuholen.

Die ersten Fälle in der Region

Auch im Landkreis Südliche Weinstraße (SÜW) hat sich der Verdachtsfall auf aviäre Influenza, umgangssprachlich Vogelgrippe oder auch Vogelpest genannt, vergangene bestätigt. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat den hochpathogenen Subtyp Influenza-A-Virus-H5N1 in Proben aus einer privaten Hausgänsehaltung in der Verbandsgemeinde Edenkoben nachgewiesen.
In der privaten Haltung waren in den vergangenen Tagen 16 Hausgänse gestorben, weitere fünf Hühner mussten aufgrund des Verdachts auf die hochansteckende Tierseuche vorsorglich gekeult werden. Nachdem das FLI als nationales Refrenzlabor das Testergebnis des Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz (LUA) bestätigt hat, gibt es Gewissheit: Die Vogelgrippe ist auch im Landkreis Südliche Weinstraße angekommen. Im Rhein-Pfalz-Kreis war bereits am Montag ein Fall – dort ging es um eine verendete Kanadagans – vom FLI bestätigt worden. Gemeinsam mit den Landkreisen Bad Dürkheim und Germersheim bilden die Kreise SÜW und Rhein-Pfalz-Kreis den Tierseuchenverbund Rheinpfalz.

Im Rhein-Pfalz-Kreis ist bei einem Wildvogel der Erreger der aviären Influenza (Vogelgrippe) des Subtyps H5N1 nachgewiesen worden. Auch im Landkreis Südliche Weinstraße (SÜW) besteht ein Verdachtsfall, der eine private Tierhaltung betrifft. Beide Landkreise gehören gemeinsam mit den Kreisen Bad Dürkheim und Germersheim dem Tiersuchenverbund Rheinpfalz an.

Bestätigter Fall im Rhein-Pfalz-Kreis

Bei einer in Bobenheim-Roxheim am 20. Oktober am Silbersee aufgefundenen Kanadagans wurde das Virus H5N1 festgestellt. Das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz (LUA) hatte zunächst den Verdacht bestätigt, das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigte anschließend den Erregernachweis. Da es sich um einen Wildvogel handelt, sind keine Keulungsmaßnahmen bei Nutzgeflügel erforderlich. Das Veterinäramt des Rhein-Pfalz-Kreises weist jedoch auf eine erhöhte Ansteckungsgefahr für Haus- und Nutzgeflügelbestände hin und mahnt zur strikten Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen.

Kontinuierliche Beobachtung der Lage

Die Situation wird fortlaufend durch die Veterinärämter im Tierseuchenverbund Rheinpfalz sowie durch die zuständigen Fachinstitute auf Landes- und Bundesebene überwacht. Dadurch können Bekämpfungsmaßnahmen gegen die Vogelgrippe bei Bedarf zeitnah angepasst oder erweitert werden.

Der Tierseuchenverbund Rheinpfalz ruft alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter in den Landkreisen Südliche Weinstraße, Bad Dürkheim, im Rhein-Pfalz-Kreis und im Landkreis Germersheim dringend dazu auf, ihre Betriebe sowie privaten Haltungen umgehend auf ausreichende Sicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und diese zu verstärken. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) weist aktuell auf einen deutlichen Anstieg von Infektionen mit dem aviären Influenzavirus („Vogelgrippe“) in mehreren Bundesländern hin.
Angesichts der derzeit intensiven Zugaktivität wildlebender Wasservögel besteht ein erhöhtes Risiko, dass auch in Rheinland-Pfalz weitere Fälle auftreten können.

Sicherheitsmaßnahmen durch Tierhalter

Um den Kontakt von Haus- und Nutzgeflügel mit Wildvögeln weitestgehend zu verhindern, sollten folgende Schutzmaßnahmen konsequent umgesetzt werden:

  • Schutz vor Kontakt mit Wildvögeln, beispielsweise durch Abdeckung der Ausläufe oder geschützte Fütterung.
  • Strikte Trennung zwischen Straßen- und Stallkleidung.
  • Gründliches Händewaschen vor dem Betreten und nach dem Verlassen der Ställe.
  • Futter, Einstreu und andere Materialien für Wildvögel unzugänglich lagern.
  • Ein- und Ausgänge sichern, um unbefugtes Betreten zu vermeiden.
  • Meldung von Funden und Verhalten in der Natur

Beim Spaziergang auf tote Wildvögel achten

Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, beim Spaziergang oder auf Feldwegen auf tote Wildvögel zu achten und Funde umgehend dem Veterinäramt ihres Landkreises zu melden – idealerweise mit genauer Ortsangabe oder Geokoordinaten. Ausgenommen sind Tauben und Singvögel. Tote oder geschwächte Wildvögel sollten keinesfalls berührt werden. Hunde sollten in Ufer- und Feuchtgebieten angeleint werden, um den Kontakt mit Wildvögeln zu vermeiden.
Für Menschen besteht keine direkte Gesundheitsgefahr, dennoch sollte der Kontakt mit erkrankten oder toten Tieren vermieden werden. Unachtsames Verhalten kann das Virus unbeabsichtigt weiterverbreiten – etwa über kontaminierte Schuhe oder Kleidung.

Aktuelle Sorge vor einer Vogelgrippe-Pandemie: Risiken für Menschen, Hunde und Katzen

Aktuelle Risikobewertung

Das Friedrich-Loeffler-Institut bewertet das Risiko weiterer Ausbrüche bei Wildvögeln und in Geflügelhaltungen derzeit als hoch. Weitere Informationen und aktuelle Einschätzungen sind auf der Webseite des FLI abrufbar: www.fli.de

Meldungen können an das jeweilige Veterinäramt im Tierseuchenverbund Rheinpfalz gemailt werden:

Tierhaltungen müssen gemeldet werden

Wer Hühner, Enten, Gänse, Puten oder Laufvögel hält, muss dies der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz melden. Unabhängig von der jährlichen Meldung an die Tierseuchenkasse muss jede Tierhaltung auch einmalig bei der jeweils zuständigen Kreisverwaltung angezeigt werden. Weitere Informationen gibt es unter: www.kreis-germersheim.de/tierhaltung

Wer Hühner, Enten, Gänse, Puten oder Laufvögel hält, muss dies der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz melden.  | Foto: Heike Schwitalla
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Der Tierseuchenverbund Rheinpfalz bittet alle Halterinnen und Halter, wachsam zu bleiben und frühzeitig alles zu tun, um ihre Bestände zu schützen und eine Ausbreitung der Vogelgrippe zu verhindern.

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Wer Hühner, Enten, Gänse, Puten oder Laufvögel hält, muss dies der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz melden.  | Foto: Heike Schwitalla
Autor:

Heike Schwitalla aus Germersheim

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