Mein Corona-Kommentar
Mit WÜRDE das LEBEN zitieren

Die Einschätzungen, Analysen und Kommentare zur anhaltenden Seuche feiern derzeit fröhliche Urständ! Jeder fühlt sich offenbar von Haus aus berufen, irgendwelchen Sermon medienwirksam von sich geben zu müssen. Dabei scheint es völlig nebensächlich zu sein, ob dem jeweiligen „Experten“ auch eine dringend notwendige Kompetenz zum Thema in seinen Hirnwindungen verankert ist. Schließlich geht’s bei solchen Einlassungen ja nicht um Rezepte zur Zubereitung der schmackhaftesten Gänsekeule – es geht um’s Eingemachte! Es geht um Leben und um’s Überleben in Zeiten, die womöglich niemand in der europäischen Nachkriegsgeneration und erst recht nicht in der entspannten Spanne danach zu erleben die zweifelhafte Möglichkeit hatte. Ich zumindest kenne Keinen, der sich einer Diskussion stellen musste, die das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland dahingehend abklopft, ob nun die Würde des Menschen an erster Stelle stehe oder das Leben an sich.
Und was bitteschön versteht man unter der „Würde“? Wenn Wolfgang Schäuble offenherzig bekundet, dass Menschen ohnehin irgendwann mal sterben müssen und daher per Grundgesetz auch kein verbrieftes Recht auf Leben haben, so ist diese Aussage eines langgedienten Politikers zumindest mal diskussionswürdig. Doch was nützt uns solch‘ akademischer und verfassungsrechtlicher Diskurs in Zeiten, in denen hierzulande Tausende von Menschen um ihr Leben kämpfen...?
Noch weitaus provokanter äußerte sich der Grünen-OB Palmer aus Tübingen, der doch tatsächlich vermelden ließ, dass es sich bei den potenziellen Corona-Opfern ja um Leute handelte, die ohnehin keine so große Lebensstrecke mehr zu erwarten hätten – also betagte und vorerkrankte Menschen. Zynischer lassen sich die derzeit bundesweiten Maßnahmen zur Lockerung der Beschränkungen kaum formulieren. Ich bin daher äußerst gespannt auf die nächsten OB-Wahlen in Tübingen!
Doch nun noch kurz zurück zu den selbsternannten Philosophen, die – wohl aufgrund der derzeitigen sozialen Beschränkungen – ihre freie Zeit mit nichts anderem zu vertreiben wissen, als sich Zitate zum Thema „Staatliches Recht auf Leben, Freiheit, Würde und Gesundheit“ aus der weltweiten Kulturgeschichte anzueignen! Da kommen plötzlich wie aus dem infektionsfreien Himmel wieder Dichter und Denker zu Wort, mit denen man sich nur als emeritierter Altphilologe beschäftigt. Die prominenten Griechen werden nebst Römern und anderen weisen Persönlichkeiten mit schlauen Sätzen zusammenhanglos in die heutige Krise bugsiert und somit als Gewährsleute für die aktuelle Situation miss- und gebraucht! Es ist zwar löblich, dass man antike Gedanken zum Verhältnis von staatlicher Verantwortung gegenüber dem Volk populär entstaubt und wieder zu aktivieren trachtet – doch als überzeugendes Alibi für die zahlreichen und oft verwirrenden sowie verstörenden Maßnahmen zur Corona-Krise der Neuzeit taugen solche historischen Zitate wohl kaum. Man denke dabei nur an die Definition der Demokratie in altgriechischen Zeiten, die mit dem heutigen Verständnis dieser Gesellschaftsform wohl nur noch den Namen gemein hat.
Die Würde des Menschen ist zwar in heutigen deutschen Zeiten glücklicherweise unantastbar – aber ebenso verbrieft das Grundgesetz in Artikel 2 Absatz 2 wortwörtlich das „Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“. Direkt gefolgt von dem sprengkräftigen Satz: „Die Freiheit der Person ist unverletzlich“!
Würde, Leben und Freiheit – das sind die Faktoren, die besonders in Krisenzeiten nüchtern, klug und gleichberechtigt vereinbart werden müssen! Und dabei nutzen weder wahllos zusammengelesene Perlen aus der Kulturgeschichte noch lautsprecherische Provokationen moderner Sprachartisten...

... meint Ihr Udo Barth

Autor:

Udo Barth aus Bad Dürkheim

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